Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.148

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

36

Im bestehenden Pachtvertrag mit der IIR ist unter anderem die folgende Formulierung enthalten:
„Die IIR verpflichtet sich darüber hinaus, der Stadt Innsbruck, MA IV, Referat Wirtschaft und Tourismus,
jährlich einen entsprechenden Bericht über die Zutrittszahlen zum Stadtturm und der öffentlichen WCAnlage vorzulegen. Die Vertragsparteien kommen überein, nach Ablauf von zwei Jahren auf der
Grundlage der von der IIR offen zu legenden Zahlen gemeinsam die betriebswirtschaftliche Entwicklung zu untersuchen und zu evaluieren.“

Auf Rückfrage der Kontrollabteilung bei der betroffenen Dienststelle der MA IV wurden die Besucherzahlen der vergangenen Jahre bereitgestellt. Gemäß der erhaltenen Datenmeldung wurde der Stadtturm zuletzt im Jahr 2019 von insgesamt
102.645 Besuchern frequentiert. Die Zutrittszahl für die WC-Anlage wurde für das
Jahr 2019 mit 52.100 Personen bekannt gegeben. Hierbei ist allerdings anzumerken, dass Besucher des Stadtturms die öffentliche WC-Anlage in der Altstadt unentgeltlich benutzen können.
37

Die im Pachtvertrag formulierte Untersuchung bzw. Evaluierung der betriebswirtschaftlichen Entwicklung auf der Grundlage der von der IIR offen zu legenden Zahlen nach Ablauf von zwei (Betriebs-)Jahren hat nach Auskunft der Fachdienststelle
bis zum damaligen Prüfungszeitpunkt nicht stattgefunden. Eine derartige Evaluierung erschien der Kontrollabteilung aus den folgenden Gründen dringend angebracht:
 Die gemeldeten Besucherzahlen dokumentierten in den vergangenen Jahren
eine deutliche Steigerung. Im Vergleich zum Jahr 2010 als letztem Bewirtschaftungsjahr durch die IMG ließ sich für das Jahr 2019 eine Steigerung um ca. 36 %
errechnen.
 In den vergangenen Jahren kam es naturgemäß auch zu Preiserhöhungen für
den Besuch des Stadtturms.
 Seit dem Jahr 2018 wird durch die Stadt aufgrund der maßgeblichen landesgesetzlichen Änderungen keine Vergnügungssteuer auf die Eintrittserlöse des
Stadtturms mehr vorgeschrieben. Der Vollständigkeit halber erwähnte die Kontrollabteilung, dass die Vorschreibung der Kriegsopferabgabe infolge Abschaffung seitens des Landesgesetzgebers bereits ab 01.01.2015 eingestellt worden
war. Recherchen der Kontrollabteilung dazu zeigten, dass für das Jahr 2017 von
der Stadt an die IIR insgesamt ein Betrag von € 29.477,62 an Vergnügungssteuer
vorgeschrieben worden ist.
Alle von der Kontrollabteilung aufgezählten Punkte sind mit einer Erhöhung der Eintrittserlöse (bzw. der gesamten Umsatzerlöse) und einer deutlich positiven Beeinflussung der Ertrags-/Aufwandsrelation der IIR aus der Bewirtschaftung des Stadtturms und der öffentlichen WC-Anlage verbunden.

38

Im Zusammenhang mit dem bestehenden Pachtvertrag betreffend den Stadtturm
und die öffentliche WC-Anlage Altstadt sprach die Kontrollabteilung an die zuständige Fachdienststelle (MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft) die folgenden Empfehlungen aus:
 Nach Einschätzung der Kontrollabteilung sollte die ausständige (gemäß den
Bestimmungen des Pachtvertrages ursprünglich nach Ablauf von zwei Jahren)
vorgesehene betriebswirtschaftliche Evaluierung des Pachtverhältnisses auf der
Grundlage der von der IIR bereitzustellenden Zahlen nachgeholt und vorgenommen werden.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

28