Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.153

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Wie die Einschau der Kontrollabteilung ergab, wurden in den beiden Jahren 2018
und 2019 aufgrund der bescheidenen Zinserträge aus dem Rechenkreis der ehemaligen KUF-Gelder keine Aufwendungen im Bereich der Gesundheitsvorsorge für
städtische Bedienstete mehr ausbezahlt. Im Vergleich zum Zeitpunkt des seinerzeitigen GR-Beschlusses (vom 29.06.2005), wo noch von jährlichen Zinserträgen von
ca. € 40,0 Tsd. ausgegangen worden ist, hat sich die Situation mittlerweile deutlich
geändert.
Diesen Umstand nahm die Kontrollabteilung zum Anlass, um in Richtung der maßgeblichen städtischen Dienststellen (MA I – Amt für Personalwesen, MA IV – Amt
für Finanzverwaltung und Wirtschaft) anzuregen, in Abstimmung mit der städtischen
Personalvertretung Überlegungen zur weiteren Bewirtschaftung bzw. Verwendung
dieser restlichen KUF-Gelder anzustellen und hier ein für alle Beteiligten vertretbares Zukunftsszenario zu entwickeln.
Im damaligen Anhörungsverfahren teilten die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und
Wirtschaft und die MA I – Amt für Personalwesen in einer koordinierten Stellungnahme wie folgt mit:
In einer gemeinsamen Besprechung mit Vertretern der Zentralpersonalvertretung
wurde zur Vermeidung zukünftiger realer Wertverluste (Inflation und kein erwartbarer Ausgleich durch Zinsen) vorgeschlagen, das Kapital in eine Rente (z.B. zur Finanzierung von gesundheitsfördernden Maßnahmen) umzuwandeln. Diesbezüglich
werde die Zentralpersonalvertretung eine Meinungsbildung herbeiführen. Darauf
aufbauend könnten dann weitere Veranlassungen getroffen werden.
Aus dem zur aktuellen Follow up – Einschau 2020 von der MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft bereitgestellten GR-Beschluss vom 16.07.2020 ging die
Ermächtigung zum Verkauf bzw. zur Auflösung der Rentenfondsveranlagungen hervor. Darüber hinaus wurde die MA IV im Rahmen dieses Beschlusses beauftragt,
der MA I – Amt für Personalwesen und der Zentralpersonalvertretung im Hinblick
auf Verhandlungen und die Erarbeitung der Festlegungen zur zukünftigen Mittelverwendung beratend zur Seite zu stehen.
Das Amt für Personalwesen der MA I informierte aktuell darüber, dass erste Informationen und Abklärungen mit der MA IV in dieser Angelegenheit bereits stattgefunden hätten. Nicht zuletzt aufgrund dringender Arbeiten im Zuge der COVID-19
Pandemie habe hier allerdings noch keine Lösung herbeigeführt werden können.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

5 Berichte Jahresrechnungen
5.1 Bericht über die Prüfung der Gebarung und Jahresrechnung 2018
der Stadtgemeinde Innsbruck
(Bericht vom 11.11.2019)

49

Der Schuldenart 4 waren zum Stichtag 31.12.2018 insgesamt 6 Darlehen und Kredite zugeordnet. Die Prüfung der zugrundeliegenden Verträge zeigte, dass sowohl
die Zins- als auch die Tilgungszahlungen (2018: insgesamt € 187.857,51) von der
Stadt Innsbruck zur Gänze weiterverrechnet worden sind. Die Vereinnahmung der

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

33