Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.157

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Diese Umstände sind den hierfür zuständigen Dienststellen des Magistrates (Referat Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen der MA IV/Finanz-, Wirtschaftsund Beteiligungsverwaltung sowie Referat Lebensmittelaufsicht - Marktwesen der
MA V/Gesellschaft, Kultur, Gesundheit und Sport) mitgeteilt worden. Die Kontrollabteilung hat daher angeregt, (zumindest) die in Rede stehenden Rechtsgrundlagen
auf ihre formelle Richtigkeit hin zu überprüfen und den Internetauftritt der Stadt
Innsbruck durch Aufnahme aller gültigen (Ver-)Ordnungen zu aktualisieren.
Anlässlich der aktuellen Follow up – Prüfung wurde der Kontrollabteilung mitgeteilt,
dass ihrer Empfehlung nach Abschluss der Verordnungsprüfung durch die Gemeindeabteilung des Landes Tirol entsprochen werde.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

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Die Interessentenbeiträge stellen für die Stadt Innsbruck eine finanziell bedeutende
Abgaben-Einnahmequelle dar und konnten im Jahr 2019 an Interessentenbeiträge
insgesamt rd. € 4,2 Mio. vorgeschrieben werden. Diese Einnahmen werden (seit
dem Jahr 2007) auf dem Unterabschnitt 612 Gemeindestraßen verbucht.
Im Konnex damit ruft die Kontrollabteilung in Erinnerung, dass bis zum 31.12.2006
die Interessentenbeiträge unzutreffend auf dem Unterabschnitt 920 Ausschließliche
Gemeindeabgaben erfasst worden sind. Diesen Buchungsvorgang hat die
Kontrollabteilung in ihrem Bericht über die Follow up – Einschau 2006, Zl.
KA-00210/2007, vom 02.02.2007 mit Verweis auf die Bestimmungen der damals
gültigen VRV 1997 beanstandet. Die im Jahr 2007 als anfänglicher Rest ausgewiesenen Interessentenbeiträge in Höhe von rd. € 542,2 Tsd. stellten somit Abgabenschuldigkeiten aus den Vorjahren dar und sollten diese in den Folgejahren abgestattet oder durch Abschreibung gelöscht werden.
Wie die Prüfung des Rechnungsabschlusses 2019 zeigte, wurden auf dem Unterabschnitt 920 Ausschließliche Gemeindeabgaben offene Forderungen an Interessentenbeiträgen der Stadt Innsbruck in Höhe von rd. € 283,7 Tsd. dokumentiert. Es
ist dem hierfür zuständigen Leiter des Amtes für Gemeindeabgaben daher nahegelegt worden, den Stand der Einbringungsmaßnahmen in Bezug auf die in Rede stehenden fälligen Abgabenschuldigkeiten zu prüfen und je nach Sachlage angemessene Maßnahmen (bspw. Aussetzung der Einbringung, Abschreibung – Löschung,
Nachsicht – und Entlassung aus der Gesamtschuld) zu setzen.
Im Zuge der neuerlichen Anfrage im Rahmen der Follow up – Einschau 2020 wurde
vom Leiter des Amtes für Gemeindeabgaben bekannt gegeben, dass sich der als
anfänglicher Rest ausgewiesene Betrag an Interessentenbeiträge im Wesentlichen
aus von der Stadt gewährten Zahlungserleichterungen (Ratenzahlung, Stundung)
und Aussetzungen der Einhebung (wenn gegen einen Abgabenbescheid Beschwerde eingebracht wurde) zusammensetzt. Zudem sind in den anfänglichen
Resten auch Nebenansprüche und -gebühren enthalten. Jedenfalls hat die vom Referat Gemeindeabgaben - Vorschreibung im PKF vorgenommene Auswertung der
Rückstandsliste 2020 keine ungeklärten Fälle ergeben.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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