Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.172

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bis zum 30.06. eines jeden Jahres Aufstellungen der im Vorjahr nach diesen Richtlinien der Stadt Innsbruck ausbezahlten Förderungen auf der Internetseite der Stadt
Innsbruck“ zu publizieren.
Für die Erstellung der Auswertung werden den Ausführungen der für diese Auswertung zuständigen Mitarbeiterin des Referates Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen zufolge sämtliche im Buchhaltungssystem (GeOrg) der Stadt Innsbruck
verrechneten Laufenden Transferzahlungen und Kapitaltransferzahlungen der Postengruppen 75 bis 77 mit jenen im städtischen Geschäftsfallbearbeitungs- und
-verwaltungsprogramm (ActaNova) erfassten einem Abgleich zugeführt.
Dazu stellte die Kontrollabteilung fest, dass in der betreffenden Aufstellung, dem so
genannten „Subventions-Checker“ die vom Amt für Stadtplanung, Stadtentwicklung
und Integration bzw. vom Referat Strategie und Integration ausbezahlten und unter
der Voranschlagsstelle 1/426000-728210 unzutreffend verbuchten Jahres- und
Sondersubventionen des Bereiches Integration und Migration nicht enthalten sind
und somit die Kundmachung der städtischen Subventionen im Bereich Soziales und
Gesundheit unvollständig ist.
Demzufolge wurde dem Referat Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen
der MA IV/Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung empfohlen, sämtliche
für die Vergabe von Subventionen verantwortlichen Fachdienststellen anzuhalten,
besonderes Augenmerk auf eine korrekte Bebuchung der hierfür vorgesehenen Voranschlagsstellen zu legen.
Im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens teilte das Referat für Subventionen und Liegenschaftsbewertungen mit, alle subventionsauszahlenden Fachdienststellen per Email vom 21.11.2019 auf die korrekte Verbuchung der Subventionen
hingewiesen zu haben. Im Rahmen der Follow up – Einschau 2020 wurde der Kontrollabteilung das betreffende Schreiben übermittelt.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde entsprochen.
75

Als Leiter der Geschäftsstelle des Planungsverbandes Innsbruck und Umgebung
(PIU) fungierte seit deren Gründung bis zum Prüfungszeitpunkt Juni 2019 ein städtischer Mitarbeiter der MA III/Planung, Baurecht und technische Infrastrukturverwaltung. Im Hinblick auf den sich daraus ergebenen Personalaufwand zeigte die Einschau, dass dieser im Zeitraum von 2009 bis 2011 von der Stadt Innsbruck übernommen worden ist. Ab dem Wirtschaftsjahr 2012 wurden dem Planungsverband
Innsbruck und Umgebung jedoch die Personalkosten des Leiters der Geschäftsstelle vorgeschrieben und von diesem im Nachhinein bezahlt.
Im Jahr 2018 hat die Stadt Innsbruck dem PIU für die Leitung der Geschäftsstelle
„Aufgabenzeiten von 444 Stunden á € 39,94 ergibt € 17.733,36“ in Rechnung gestellt und ist dieser Betrag auch vereinnahmt worden. Die in Rede stehende Arbeitsleistung hat das Wirtschaftsjahr 2017 betroffen. Für das Jahr 2017 sind der Stadt
Innsbruck für die Leitung der Geschäftsstelle insgesamt € 18.828,24 (für 456 Arbeitsstunden á € 41,29) erstattet worden und haben sich diese Einnahmen auf die
vom Leiter der Geschäftsstelle im Jahr 2016 erbrachte Dienstleistung bezogen.
Auf Anfrage der Kontrollabteilung, welchen Berechnungen die an den Planungsverband Innsbruck und Umgebung vorgeschriebenen Stundensätze zugeführt worden
sind, wurde vom Referat Besoldung der MA I/Allgemeine Verwaltungsdienste mit-

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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