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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.184

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Einnahmen - Veterinärwesen
2019 1)

Sachkonto

2018

2017

815000

2.800,94

5.102,58

387,95

852000

28.211,98

24.239,48

32.648,15

Gesamt

31.012,92

29.342,06

33.036,10

1)

vorläufige Werte

Wie aus obiger Tabelle ersichtlich, sind die vorgeschriebenen Einnahmen auf den
betreffenden Sachkonten im mehrjährigen Beobachtungszeitraum starken Schwankungen unterworfen, insbesondere im Jahresvergleich 2017 und 2018.
Im Zuge einer vertieften Einschau in die Buchungsjournale der diesbezüglichen
Haushaltsstellen stellte die Kontrollabteilung fest, dass im Rechnungsjahr 2017 Gesamteinnahmen in Höhe von € 20.002,69 vom Sachkonto 815000 (Gebühren für
sonstige Leistungen) auf das Sachkonto 852000 (Gebühren für die Benützung von
Gemeindeeinrichtungen und -anlagen) umgebucht wurden.
Die Kontrollabteilung bemängelte in diesem Zusammenhang, dass den Vertragspartnern teilweise bei vereinnahmten Gebühren gemäß Wasenmeistereigebührenordnung keine gesetzliche Umsatzsteuer in Rechnung gestellt wurde. Ferner zeigte
sich, dass bei den betreffenden Um- bzw. Korrekturbuchungen im Rahmen der Abschlussarbeiten zur städtischen Haushaltsrechnung 2017 fälschlicherweise ein zu
hoher Mehrwertsteuerbetrag ausgewiesen und (abgeführt) wurde. Hinsichtlich der
auf dieser Post irrtümlicherweise vereinnahmten Gebühren für Schlacht- und
Fleischuntersuchungen wurde zudem ein um € 134,85 zu geringer Betrag in die
durchlaufende Gebarung auf das Sachkonto 289000 übertragen.
Letztlich weist die berichtigte Postengruppe 815000 im Jahr 2017 lediglich einen
Gesamtbetrag von € 387,95 als Einnahme aus.
Im Vergleich dazu hat die städtische Fachdienststelle im Jahr 2018 eine Summe
von insgesamt € 5.102,58 auf der Haushaltsstelle 2/581010+815000 vereinnahmt.
Weitere Nachforschungen der Kontrollabteilung im Rechnungsjahr 2018 zeigten,
dass wiederum zahlreiche Einnahmen der Wasenmeisterei ohne Mehrwertsteuerausweis vorgeschrieben und auf den beiden in Rede stehenden Haushaltsstellen
kontiert wurden.
Die Kontrollabteilung wies in diesem Kontext bestimmt darauf hin, dass zufolge den
beschlossenen Gebühren für die Wasenmeisterei gemäß Wasenmeistereigebührenordnung für vorstehende Leistungen der Wasenmeisterei jeweils zu den betreffenden Entgeltsätzen die Mehrwertsteuer im gesetzlichen Ausmaß hinzuzurechnen
ist.
Im Übrigen bemängelte die Kontrollabteilung in diesem Kontext auch die unstete
haushaltsrechtliche Verrechnung der voranschlags(un)wirksamen Einnahmen und
deren Ausweis auf den jeweiligen Haushaltsstellen des Referates Veterinärwesen.
Beispielhaft sind zum einem die Gebühren für Schlachttier-, Fleisch- sowie Kontrolluntersuchungen und zum anderen die Wasenmeistergrundgebühren angeführt.
In einer über den Prüfungszeitraum hinausgehenden Vorschau in das Rechnungsjahr 2019 monierte die Kontrollabteilung abermals dieselbe oben beschriebene Vorschreibungs- und Verbuchungshandhabung.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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