Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.188

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Textziffer

Im Hinblick auf die im Bericht aufgezeigten Beanstandungen empfahl die Kontrollabteilung, künftig im Rahmen der Haushaltsüberwachung des betreffenden Sachkontos eine inhaltliche periodische Prüfung der Einnahmen und Ausgaben durchzuführen. Insbesondere der Höhe nach, denn der gemäß dem HPV-Impfprogramm des
Landes Tirol zu verrechnende Selbstkostenanteil ist in gleicher Höhe an das Amt
der Tiroler Landesregierung, Landessanitätsdirektion weiterzuleiten.
Zudem regte die Kontrollabteilung in diesem Kontext an, die vorgeschriebenen Einnahmen (Selbstbehalte) mit den Einzahlungsbestätigungen der Stadthauptkasse
sowie mit den (monatlichen) Honorarlisten Impfungen (aus der Oracle Datenbank)
abzugleichen und die betreffenden Dokumente nachvollziehbar zu archivieren.
Im Anhörungsverfahren kündigte das Amt für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen an, der Empfehlung der Kontrollabteilung zu entsprechen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2020 teilte die Fachdienststelle der Kontrollabteilung mit, dass eine Umsetzung der Empfehlung aufgrund der immer noch andauernden Corona-Situation und der damit einhergehenden dauerhaften Überbelastung
des Referates Gesundheitswesen noch nicht möglich war.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wird in Zukunft entsprochen werden.

92

Die Kontrollabteilung nahm aus gegebenen Anlass eine Überprüfung der vom Amt
für Gesundheit, Markt- und Veterinärwesen für seine zugeordneten Referate schriftlich gestellten Anträge zur Führung einer Handkasse bei der betreffenden Fachdienststelle der MA IV vor.
Die Durchsicht der seinerzeitigen Ansuchen, welche (aktuell) mit 20.09.2005 bzw.
16.03.2009 datiert sind, ergab, dass beim Referat Gesundheitswesen eine ehemalige Bedienstete, die mittlerweile in eine andere Dienststelle wechselte, weiterhin als
Kassenverantwortliche aktenmäßig geführt wird. Weitere Recherchen der Kontrollabteilung zeigten ferner, dass in der Zwischenzeit noch eine andere Beschäftigte
des betreffenden Referates die referatsbezogene Handkasse führte. Nach Auskunft
des Referates ist diese ist nun eine von zwei Stellvertreterinnen der gegenwärtigen
Handkassenverwalterin.
In Anbetracht des Umstandes – weder die derzeit tätige Kassenverwalterin noch
deren Vertretungen wurden nachweislich dem Amt für Rechnungswesen zur Kenntnis gebracht – weist die Kontrollabteilung ergänzend darauf hin, dass bei einer Überlassung der Handkassenführung die Übergabe vorhandener Bargeldbestände vom
Übergeber bzw. Übernehmer zu bestätigen sind.
Die Kontrollabteilung empfahl, umgehend die formalrechtliche Bestellung der derzeitigen Kassenverwalterin sowie eine Vertretung im Verhinderungsfall entsprechend den Bestimmungen der maßgebenden städtischen Handkassenordnung zu
veranlassen.
Im Anhörungsverfahren wurde der Kontrollabteilung eine Umsetzung der Empfehlung zugesagt.

Zl. KA-00047/2021

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

68