Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.207
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Textziffer
Aufgrund dieses Umstandes empfahl die Kontrollabteilung der IVB, hinsichtlich der
von der Stadt und dem Land für die Betriebskosten der Remise zu leistenden Zuschüsse die tatsächlich anfallenden Betriebskosten weiter- bzw. abzurechnen.
Die IVB stimmte in ihrer seinerzeit abgegebenen Stellungnahme den Ausführungen
und dem empfohlenen Vorgehen der Kontrollabteilung zu.
Zur aktuellen Follow up – Einschau 2020 wurde von der IVB darauf hingewiesen,
dass die Abwicklung der Betriebskostenabrechnungen seit dem Jahr 2019 vertragskonform erfolgen würde. Dies insofern, als die in den Grundlagenverträgen dokumentierten Beträge zur Anwendung gelangen. Begründet wurde dieser Umstand
vom (kaufmännischen) Prokuristen der IVB gegenüber der Kontrollabteilung in einem dazu ergänzend geführten Telefonat damit, dass bislang eine weiterführende
Lösung der Thematik der Landeszuschüsse für die Betriebskosten der neuen Remise nicht erreicht habe werden können. Aus diesem Grund habe man sich seitens
der IVB auf die Vorschreibung der vertraglich vereinbarten Beträge „zurückgezogen“.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
8 Schlussbemerkungen
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In diesem Bericht wurden insgesamt 89 Empfehlungen der Kontrollabteilung aufgegriffen, denen nach dem Ergebnis der eingeholten Stellungnahmen
in 49 Fällen (ca. 55 %) „entsprochen“,
in 27 Fällen (ca. 30 %) „in Zukunft entsprochen werden“,
in 6 Fällen (ca. 7 %) „teilweise entsprochen“,
in 6 Fällen (ca. 7 %) „aus erwähnten Gründen nicht entsprochen“, und
in 1 Fall (ca. 1 %) „aus erwähnten Gründen teilweise entsprochen“
wurde/wird.
Zl. KA-00047/2021
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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