Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.299
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Frage 2:
Mit welcher Begründung hat die NHT diese Zufahrt in den Innenhof der Häuser
Pradlerstraße 68 und Gumppstraße 14 (beides Häuser der NHT) genehmigt?
Antwort:
2017 hat sich eine Verwandte der Eigentümer Haus Gumppstraße 12 mit
dem Hausverwalter der NHT in Verbindung gesetzt und um Genehmigung
für die Durchfahrt durch die Arkade des Hauses Pradler Straße 68 (im Eigentum der NHT) angesucht. Begründet wurde das Anliegen mit der Tätigkeit in
der Altenpflege in Innsbruck. Das Recht, auf betreffender Stellfläche zu parken, wurde durch die Eigentümer der Immobilie für die Dauer der Diensttätigkeit eingeräumt.
Im Jänner 2018 wurde das Einverständnis zum jederzeit widerrufbaren
Recht auf Durchfahrt durch die Arkade seitens der NHT gegeben.
Frage 3:
Welche Magistratsabteilung der Stadt Innsbruck war mit diesem Fall betraut und
hat ihre Zustimmung zur baulichen Veränderung der Gartenfläche zu einem Parkplatz gegeben?
a. Wann wurde diese bauliche Veränderung durch die Stadt Innsbruck genehmigt?
b. Warum wurde diese bauliche Veränderung durch die Stadt Innsbruck genehmigt?
c. Handelt es sich bei dieser Genehmigung um eine vorübergehende oder eine
dauerhafte Genehmigung?
d. Wird diese Genehmigung nach Ablauf einer Frist automatisch in eine dauerhafte Genehmigung übergehen?
Antwort:
Die Baubehörde erlangte erst durch eine Anzeige nach Errichtung des Plattenbelages Kenntnis dieser baulichen Maßnahmen. Davon wurden die Eigentümer der baulichen Anlage mit Schreiben informiert und wurde ihnen
die Möglichkeit eingeräumt, eine Stellungnahme abzugeben, den gesetzmäßigen Zustand herzustellen bzw. nachträglich um Bewilligung anzusuchen.
Seitens der Eigentümer wurde sohin ein Bauansuchen bei der Behörde eingebracht, welches derzeit bearbeitet wird, wobei angemerkt werden darf,
dass um Bewilligung einer befestigten Fläche als Trennfläche für den Müll
angesucht wurde, nicht um die Errichtung eines Abstellplatzes. Zudem liegt
die bauliche Maßnahme vor der Baugrenzlinie.
Eine Genehmigung liegt bis dato nicht vor.
Frage 4:
Welche Magistratsabteilung der Stadt Innsbruck war mit diesem Fall betraut und
hat ihre Zustimmung zur Zufahrt und/oder Nutzung von Parkplätzen im Innenhof
des Hauses Gumppstraße 12 gegeben?
a. Wann wurde die Zufahrt und/oder Nutzung von Parkplätzen im Innenhof des
Hauses Gumppstraße 12 durch die Stadt Innsbruck genehmigt?
b. Warum wurde die Zufahrt und/oder Nutzung von Parkplätzen im Innenhof des
Hauses Gumppstraße 12 durch die Stadt Innsbruck genehmigt?
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