Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.303

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ist die Richtlinie vollinhaltlich anzuwenden. Davon abweichende Vergütungen können nur
durch Stadtsenatsbeschluss festgelegt werden.
In diesem Zusammenhang wird um die Beantwortung nachfolgender Fragen ersucht:
Frage 1:

Wurde die vom Stadtsenat in seiner Sitzung vom 15.07.2020 beschlossene Richtlinie bereits in allen betroffenen Aufsichtsräten umgesetzt?
• Falls ja, welche Mitglieder des Gemeinderats bzw. des Stadtsenats sind in welchen Aufsichtsräten vertreten?
• Falls nein, welche Gründe standen einer Umsetzung jeweils entgegen?

Antwort:

Die Mag.-Abt. IV, Allgemeine Finanzverwaltung und Beteiligungen, hat erstmals im November 2020 die Umsetzung der im Juli 2020 im Gemeinderat beschlossenen Richtlinie über die Qualifikation und Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern erhoben.
In der Folge wurden im Januar 2021 folgende Fragen an die Beteiligungen
der Stadt Innsbruck gerichtet:
• Wurde die Richtlinie betreffend die Qualifikation und Vergütung von
Aufsichtsratsmitgliedern in der Gesellschaft beschlossen?
• Wenn ja, wann und von welchem Organ (z. B. Beschlussfassung in General- /Hauptversammlung oder Aufsichtsrat)?
• Wenn nein, warum nicht?
Zusammengefasst ergibt sich zum 04.03.2021 folgender Stand in der Umsetzung der Richtlinie:
Die Beteiligungen der Stadt, die gleichzeitig Beteiligungen des Landes sind,
beschließen die Aufsichtsrats-Richtlinie auf Wunsch des Landes im bzw. ab
dem Jahr 2021. Darunter fallen die Neue Heimat Tirol Gemeinnützige WohnungsGmbH (NHT), die Innsbrucker Stadtbau GmbH, die Tiroler Landestheater und Orchester GmbH Innsbruck (TLT), die Innsbrucker Verkehrsbetriebe
und Stubaitalbahn GmbH (IVB) bzw. die Congress und Messe Innsbruck
GmbH (CMI) und die Olympia-Sport- und Veranstaltungszentrum Innsbruck GesmbH (OSVI). Ausgenommen davon ist die Tiroler Flughafen Betriebs-GesmbH (TFG) (Beschlussfassung erfolgte in der Generalversammlung am 23.06.2020).
Die Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB) hat die Richtlinie noch nicht
umgesetzt, da der Gemeinderatsbeschluss zeitlich nach der zuletzt abgehaltenen ordentlichen Hauptversammlung der IKB ergangen ist. Hinsichtlich
der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Beschlussfassung in der
nächsten ordentlichen Hauptversammlung avisiert.
Die Innsbrucker Immobilien GmbH & Co KG (IIG) hat die Richtlinie am
17.12.2020 auf Gesellschafterebene mit Wirkung ab Beschlussfassung der
Richtlinie im Gemeinderat beschlossen. Dieser Beschluss gilt gemäß der
Richtlinie auch für die Innsbrucker Immobilien Service GmbH (IISG) und die

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