Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.307

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(zu Punkt 44.10)

Retouren an Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat

Herrn
Bürgermeister
Georg WILLI
HIER

Sachbearbeiter
Telefon
Fax
Email

Ort, Datum

Stadtmagistrat
Geschäftsstelle für Gemeinderat
und Stadtsenat
Mag.a Susanne Plankensteiner
+43 512 5360 2302
+43 512 5360 1709
post.geschaeftsstelle.gemeinderat
@innsbruck.gv.at
Innsbruck, 08.03.2021

Richtlinie für die Gewährung von Prämien für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
bei Betriebsneuansiedlungen bzw. Betriebsneugründungen sowie Betriebserweiterungen und Betriebsverlagerungen, Förderabwicklung; Zahl GfGR/34/2021;
ANFRAGE von GRin Bex BSc vom 25.02.2021;
BEANTWORTUNG unter Einbeziehung der Stellungnahmen der betroffenen Dienststellen

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
GRin Bex BSc hat am 25.02.2021 folgende Anfrage eingebracht, zu deren einzelnen Punkten
die Antworten eingefügt wurden:
Die Richtlinie für die Gewährung von Prämien für die Schaffung von neuen Arbeitsplätzen bei
Betriebsneuansiedlungen bzw. Betriebsneugründungen sowie Betriebserweiterungen und
Betriebsverlagerungen innerhalb der Stadt Innsbruck wurde am 01.07.1995 auf unbestimmte
Zeit in Kraft gesetzt.
Unter Gegenstand und Zielsetzung der Förderung findet sich: "Grundsätzlich wird die Schaffung neuer qualifizierter Arbeitsplätze von der Stadt Innsbruck gefördert, wobei insbesondere
im Hinblick auf die begrenzten Flächenressourcen jene Unternehmen gefördert werden, die
sich durch eine optimale Arbeitsplatzdichte bei geringem Bodenverbrauch sowie geringer
Umweltbelastung auszeichnen."
Um einen Überblick über die Maßnahme zu erhalten und die Förderung besser einordnen zu
können, jedoch auch etwaige Tendenzen zur Ökologisierung zu erfragen, bittet der Gemeinderatsklub der Innsbrucker Grünen StRin Mag.a Oppitz-Plörer mit der Beantwortung der folgenden Fragen zu beauftragen:
Frage 1:

Laut Richtlinie erstreckt sich die Förderung ausschließlich auf Klein- und Mittelbetriebe, die in der Stadt Innsbruck der Kommunalsteuerpflicht unterliegen. Es werden nur solche Unternehmen gefördert, die mindestens drei ArbeitnehmerInnen
beschäftigen.
a) Wie viele Ansuchen wurden in den Jahren 2018, 2019 und 2020 gestellt?