Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf

- S.317

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2. Zu welchem Zeitpunkt wurde/ wird die Position der Leitung der MA IV - Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, verbunden mit der Leitung des Amtes
Rechnungswesen, neuerlich ausgeschrieben? Enthält die aktuelle Ausschreibung für
die ggst. Position andere Inhalte als jene aus dem Jahr 2020?
3. Ist beabsichtigt, im Zuge des ggst. Besetzungsverfahrens wieder entgeltliche
Leistungen seitens eines Personalberatungsunternehmens zu beziehen? Falls ja, soll
erneut jenes Unternehmen beauftragt werden, das bereits im Besetzungsverfahren
2020 zum Zug kam?
4. Werden im Zuge der anstehenden Besetzung der Leitung der MA IV derzeit beim
Stadtmagistrat Innsbruck beschäftigte Personen besonders ermutigt/ angehalten,
sich zu bewerben? Falls nein, warum erfolgt dies nicht?
5. Zu welchem Zeitpunkt soll der Nachfolger/ die Nachfolgerin von Mag. Johannes
Müller die Position Leitung der MA IV bzw. des Amtes Rechnungswesen antreten?
6. Wer wird ab 31.05.2021 (bzw. im Falle eines vorherigen Urlaubsantritts von Mag.
Johannes Müller ab diesem Zeitpunkt) bis zu dem in Frage 5 angeführten Zeitpunkt
die Leitung der MA IV sowie des Amtes Rechnungswesen kommissarisch
übernehmen?
7. Ist beabsichtigt, den durch den Stadtsenat durchzuführenden Bestellungsvorgang
einmal mehr auf rechtswidrige Art und Weise durchzuführen, also dergestalt, dass
weder alle Mitglieder dieses Gremiums - ohne Unterschied amtsführend/ nicht
amtsführend - jeweils zeitgleich dieselben Informationen erhalten, noch, dass die
Unterlagen sämtlicher Bewerber dem allein entscheidungsbefugten Gremium
Stadtsenat vorgelegt werden? Falls ja, mit welcher Begründung?
8. Anlässlich der anstehenden Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem
amtierenden Finanzdirektor nach knapp einem Jahr Dienstzeit und erheblichen
Problemen im Bereich des Amtes Personalwesen, dessen Leitung im Jahr 2020
ebenfalls neu besetzt worden war, sieht es danach aus, als sei die Vorgangsweise,
Leitungspositionen bevorzugt mit externen, also bislang nicht beim Stadtmagistrat
Innsbruck beschäftigten, Personen zu besetzen, gescheitert. Wie beurteilen/
rechtfertigen Sie diese Situation?
9. Ist im Vorfeld/ im Zuge der Neubesetzung der Leitung der MA IV ein - medial für
2021 schon zu einem früheren Zeitpunkt in Aussicht gestellter - ,,Kassensturz", also
eine detaillierte Bestandsaufnahme der finanziellen Situation der Landeshauptstadt
Innsbruck geplant? Falls ja, bis wann soll dieses Vorhaben umgesetzt sein?
10. Welche Gründe haben bislang verhindert, dass die laut neuer Voranschlags- und
Rechnungsabschlussverordnung
(VRV)
vorzunehmende
Erstellung
einer
Eröffnungsbilanz umgesetzt wurde? Bis zu welchem Zeitpunkt wird diese Pflicht
umgesetzt werden?
11. Ist absehbar, dass die anstehende Neubesetzung der Leitung der MA IV - zeitliche
oder inhaltlich-qualitative - Auswirkungen auf aktuelle Vorhaben dieser Abteilung,
insbesondere die Erstellung des Voranschlags 2022 haben wird? Falls ja, welche
Auswirkungen sind dies?

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