Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.339
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NEOS Innsbruck, 22.4.2021 DKN
INNSBRUCK
Antrag gemäß§ 34 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF)
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß§ 34 der
Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden
ABÄNDERUNGSANTRAG
zu Antrag GfGR/56/2021
Wahlfreiheit und Chancengerechtigkeit bei der Schuleinschreibung
in lnnsbrucker Volksschulen: der digitale Bildungsstadtplan
Änderung auf
PRÜFANTRAG
Sachverhalt:
Im Zuge der Schuleinschreibung in lnnsbruckerVolksschulen werden laufend
Änderungswünsche zu den Schulzuordnungen gemäß dem lnnsbrucker
Sprengelverzeichnis an die Schulen herangetragen. Die Begründungen sind vielfältig und
nachvollziehbar, sie entsprechen der Lebenskonzeption der betroffenen Eltern (möglicher
Umzug, Schule in Arbeitsplatznähe, Herausforderungen von Patchworkfamilien, Nähe zu
Großeltern oder Tagesmüttern, Frühbetreuung durch Breakfast Club, pädagogische
Konzepte ... ).
Auch wenn Änderungswünsche unter bestimmten Bedingungen (Geschwisterkinder,
Nachmittagsbetreuung) bereits jetzt möglich sind, ist das den Eltern in den meisten Fällen
gar nicht bekannt. Von Transparenz kann keine Rede sein.
Betroffen sind derzeit immer nur zwei Schulen, die Wunschschule und die Stammschule.
Wenn beide Schulleitungen mit dem Änderungswunsch einverstanden sind, kann er
durchgeführt werden, sofern die Schulstruktur (Anzahl der Klassen) an beiden Schulen
unberührt bleibt. Es fehlt jedoch völlig der Überblick, ob an anderen Schulen leichtere
oder auch passendere Tauschoptionen bestehen. Die Entscheidungen sind alles andere als
einfach.
Das bedeutet für Eltern lange Wartezeiten und auch unterschiedliche Erfahrungen, da jede
Schulleitung erst die standortbezogenen Möglichkeiten abwägen und auch individuelle
Kriterien für eine Aufnahme heranziehen muss. Ein überraschender Zuzug kann zudem
jede Entscheidung ins Wanken bringen .
Das aufwändige Tauschsystem vermittelt keinesfalls den Eindruck von Wahlfreiheit und ist
deutlich begrenzt, da mangels Überblick bei Weitem nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft
werden können, die für Familien hilfreich sind.