Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-03-18-GR-Protokoll.pdf
- S.359
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Lt. Medienberichten vom 23. Februar 2021 hat Bürgermeister Georg ·willi seinen Regierungspartnern sogar ein Ultimatum gestellt, sollten selbige (Ff, ÖVP und SPÖ) dem
Abberufungsantrag gegen Markus Lassenberger nicht zustimmen, dann würde es das
Ende der Stadtkoalition. bedeuten. Alleine dieses Ultimatum des amtierenden Bürgermeisters widerspricht eindeutig dem Charakter des freien Mandates, und ist somit
demokratiepolitisch höchst bedenklich und völlig inaktzeptabel.
Objektiv gesehen widerspricht ein aus rein ideologisch bzw. aus möglichen persönlichen Gründen motivierter Abberufungsantrag gegen einen BürgermeisterStellvertreter bzw. einer Bürgermeister-Stellvertreterin (unabhängig der politischen
Ansichten und Parteizugehörigkeit) dem demokratischen Grundprinzip bzw. der demokratischen Meinungsvielfalt.
Es kann nicht im Sinne der gelebten Demokratie sein, dass ein BürgermeisterStellvertreter bzw. eine Bürgermeister-Stellvertreterin, welche sich persönlich nichts
zu Sch~lden hat kommen lassen aus rein persönlichen Gründen bzw . .parteiideologischen Gründen abberufen wird, und selbst die ledigliche Zugehörigkeit zu einer Partei
ausschlaggebend für eine Abberufung ist.
Diese Gesetzeslücke gilt es im lnnsbrucker Stadtrecht dringend zu schließen, um möglichen Missbrauch des lnnsbrucker Stadtrechtes aus oben genannten Gründen zukünftig zu verhindern.
Aus diesem Grund soll sich der zuständige Ausschuss (Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss) mit der Novellierung des lnnsbrucker Stadtrechtes diesbezüglich befassen, und den dementsprechenden Gesetzesentwurf gemeinsam mit den
zuständigen Abteilungen erarbeiten. Der Gesetzesentwurf soll in weiterer Folge gemäß §89, lnnsbrucker Stadtrecht, der Tiroler Landesregierung vorgeschlagen werden.
Ersatz-Gemeinderat Felix Putz