Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.7

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-04-22-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
-7-

F1 und Nr. SM-F6), gemäß § 36
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflagefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
25.

MagIbk/36521/SP-FW-HÖ/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F33, Hötting, Bereich Kirschentalgasse 31, südlicher Teilbereich des Grundstückes 573/3, KG Hötting (als Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. HÖ-F33, Hötting, Bereich
Kirschentalgasse 31, südlicher Teilbereich
des Grundstückes 573/3, KG Hötting (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes
Nr. HÖ-F1), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb der Auflegungsund Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf von einer hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben
wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

GR-Sitzung 22.04.2021

26.

MagIbk/36522 /SP-BB-HÖ/1
Entwurf des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B20, Hötting, Bereich
Kirschentalgasse 31 (als Änderung des Bebauungsplanes
Nr. HÖ-B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (gegen NEOS, 2 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B20, Hötting, Bereich Kirschentalgasse 31 (als Änderung des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B4), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 64 Abs. 3 TROG
2016 der Beschluss über die dem Entwurf
entsprechenden Änderungen des Bebauungsplanes gefasst, wobei dieser Beschluss
jedoch erst dann rechtswirksam wird, wenn
innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Bebauungsplanes treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden bebauungsplanmäßigen
Bestimmungen außer Kraft.
27.

MagIbk/35147/SP-OE-Ö25Ä/1
Entwurf des Örtlichen Raumordnungskonzeptes Nr. AL-OE2.9,
Arzl, Bereich Schönblickweg (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes ÖROKO 2.0), gemäß § 32 TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Lechleitner; gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI, 16 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
22.04.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Örtlichen
Raumordnungskonzeptes Nr. AL-OE2.9,
Arzl, Bereich Schönblickweg (als Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
{ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG 2016,
wird beschlossen.