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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.8

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-8-

Gleichzeitig wird gemäß § 67 Abs. 1 lit. c
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechende Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes (ÖROKO)
gefasst, wobei dieser Beschluss jedoch erst
dann rechtswirksam wird, wenn innerhalb
der Auflegungs- und Stellungnahmefrist
keine Stellungnahme zum Entwurf von einer
hierzu berechtigten Person oder Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
28.

MagIbk/35148/SP-FW-AL/1
Entwurf des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F54, Arzl, Bereich
Schönblickweg (als Änderung des
Flächenwidmungsplanes Nr. ALF36), gemäß § 36 Abs. 2
TROG 2016

Mehrheitsbeschluss (bei Stimmenthaltung
von GR Lechleitner; gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI, 16 Stimmen):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
22.04.2021:
Die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F54, Arzl, Bereich
Schönblickweg (als Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. AL-F36), gemäß § 36
Abs. 2 TROG 2016, wird beschlossen.
Gleichzeitig wird gemäß § 68 Abs. 3 lit. d
TROG 2016 der Beschluss über die dem
Entwurf entsprechenden Änderungen des
Flächenwidmungsplanes gefasst. Dieser
Beschluss wird nur rechtswirksam, wenn innerhalb der Auflegungs- und Stellungnahmefrist keine Stellungnahme zum Entwurf
von einer hierzu berechtigten Person oder
Stelle abgegeben wird.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.

GR-Sitzung 22.04.2021

29.

MagIbk/34430/SP-OE-Ö25Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. VI-OE 2.6 Vill, Bereich Deponie
Ahrental (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Das Örtliche Raumordnungskonzept Nr. VIOE2.6, Vill, Bereich Deponie Ahrental (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32 TROG
2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
30.

MagIbk/33639/SP-FW-VI/1
Flächenwidmungsplan Nr. VI-F2,
Vill, Bereich Deponie Ahrental (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F1), gemäß § 36
TROG 2016

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Der Flächenwidmungsplan Nr. VI-F2, Vill,
Bereich Deponie Ahrental (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F1), gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.