Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.41
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Stadtmagistrat Innsbruck
eingelangt am
NEOS Innsbru ck, 18.3. 2021 DKN
(zu Punkt 42.4)
18. März 2021
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Geschäffss!elle für Gemeinderat und S!adtsenal
Antrag gemäß§ 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates
(Verordnung des Gemeinderates der Landeshauptstadt Innsbruck idgF)
Korrektur von Schulsprengeln gemäß sicheren Schulwegen
Gemeinderätin Mag.a Dagmar Klingler-Newesely stellt hiermit gemäß§ 20 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Gemeinderates nachstehenden
ANTRAG
betreffend eine Angelegenheit des eigenen Wirkungsbereiches der Stadt.
Sachverhalt:
Im Zuge der Einschreibungen an lnnsbrucker Volksschulen fallen jährlich Schulwechselwünsche auf, die mit Schulwegschwierigkeiten, Zugehörigkeit zu anderen Pfarren und
ähnlichen Gegebenheiten des alltäglichen Lebens begründet werden .
Das ist beispielweise in den Bereichen Riedgasse, Höttingergasse und Kirschenthalgasse
der Fall, in denen Schulkinder je nach Hausnummer den Volksschulen Hötting, Mariahilf
oder St. Nikolaus zugeordnet sind . Kinder, die in der Kirschentalgasse wohnen, haben alle
einen ungefährlichen, verkehrsarmen Schulweg zur Volksschule Mariahilf und ziehen diese
daher der Volksschule Hötting häufig vor. Kinder, die in der Höttingergasse leben, müssen
am Schulweg die gefährliche Engstelle am Fuß der Höttingergasse passieren und wenden
sich daher laufend an die Volksschule Hötting, zu der der Schulweg besser gesichert ist. Familien, die in der Riedgasse wohnen, fühlen sich häufig der Pfarre St. Nikolaus verbunden
und streben daher mehr in die Volksschule St. Nikolaus als in die Volksschule Hötting;
auch ist der Schulweg zur Volksschule St. Nikolaus einfacher, da die unübersichtliche Kreuzung bei der Höttinger Kirche nicht passiert werden muss.
Ich bin sicher, dass das in mehreren Gebieten lnnsbrucks der Fall ist und diesbezügliche
Korrekturen der Schulzuweisungen den Familien Erleichterungen bringen.
Schulleitungen haben über derlei Veränderungen genaue Kenntnis. Auch wenn der Schulweg in den Verantwortungsbereich der Eltern fällt, wenden sich diese meist hilfesuchend
an die Schulleitungen.
Antrag:
Der Gemeinderat wolle beschließen:
In Absprache mit den Schulleitungen werden Korrekturen der Sprengelzuweisungen im
Bereich der Volksschulen erhoben und durchgeführt, die auf Schwierigkeiten der Schulwege beruhen .
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