Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.10

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- 272 -

1.

Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen

Bgm. Willi: Laut § 25 Abs. 1 Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) hat der
Gemeinderat die Zulässigkeit von Ton- und
Bildaufnahmen zu beschließen.
Beschluss (einstimmig):
Die Aufnahmen von Ton und Bild werden
genehmigt.
2.

FREIRAD - Übertragung der Aktuellen Stunde;
Übertragung - Livestream;
Gebärdensprach- und Schriftdolmetschung (bis 17:00 Uhr):

Bgm. Willi: Ich bedanke mich bei Freies
Radio Innsbruck (FREIRAD), das heute wieder die Aktuelle Stunde übertragen wird.
Wir sind via Livestream mit vielen ZuseherInnen verbunden, die ich herzlich begrüße.
Ich bedanke mich bei den Gebärdensprachund SchriftdolmetscherInnen, die uns auf
den zusätzlichen Kanälen bis 17:00 Uhr begleiten werden.
3.

Genehmigung der Niederschrift
über die Sitzung des Gemeinderates vom 21.01.2021 (1. Sitzung)

Bgm. Willi: Die Niederschrift über die 1. Sitzung des Gemeinderates vom 21.01.2021
wurde allen Mitgliedern des Gemeinderates
übermittelt.
Erhebt sich gegen die Fassung des Protokolls ein Einwand?
Beschluss (einstimmig):
Die Niederschrift über vorstehend angeführte Sitzung des Gemeinderates wird genehmigt.
4.

Genehmigung der Tagesordnung

Bgm. Willi: Die Tagesordnung ist Ihnen
zeitgerecht zugegangen. Erhebt sich dagegen ein Einwand?
GR Depaoli: Ich beantrage, dass nachstehend angeführter Punkt von der Tagesordnung abgesetzt wird:
GR-Sitzung 22.04.2021

Punkt 6., Anträge des Stadtsenates:
b)

Erhöhung der Parkgebühren im Bereich Weiherburggasse/Alpenzoo; Änderung der Innsbrucker Parkabgabeverordnung (IPAbgVO) 2014
(Zl. MagIbk/13480/PW-STS/20)

Begründung: Ich verweise auf § 28 Abs.1
des Stadtrechtes der Landeshauptstadt
Innsbruck (IStR) und darf zitieren:
"Der Stadtsenat ist zur Vorberatung in allen
der Beschlussfassung des Gemeinderates
unterliegenden Angelegenheiten berufen,
soweit dafür nicht besondere Ausschüsse
bestellt sind oder der Gemeinderat die Angelegenheit nicht unmittelbar in Behandlung
nimmt."
Der Ausschuss für Umwelt, Energie und
Mobilität wäre für die Vorberatung und den
Beschlussvorschlag zuständig gewesen.
Das ist aber nicht geschehen.
Der Stadtsenat hat dafür gar nicht die Legitimation gehabt.
Mehrheitsbeschluss (gegen FRITZ und GERECHT, 2 Stimmen):
Der von GR Depaoli gestellte Antrag auf
Absetzung des Punktes 6. b) wird abgelehnt.
GR Mag. Krackl: Nach Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und
Projekte werden zwei Punkte nochmals im
Ausschuss behandelt.
Ich bitte daher die Punkte 12. r) und 12. t)
von der Tagesordnung abzusetzen, wobei
ich anmerken möchte, dass Punkt 12. t) mit
Vorbehalt auf die Tagesordnung genommen
wurde.
Bgm. Willi: Ich darf bekannt geben, dass
nachstehend angeführte Punkte von der Tagesordnung abgesetzt werden:
Zu Punkt 12., Anträge des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
r)

Bebauungsplan und Ergänzender Bebauungsplan Nr. IN-B50, Innenstadt,
Bereich zwischen Bürgerstraße, Colingasse, Adolf-Pichler-Platz, Stainerstraße, Marktgraben und Innrain (als
Änderung der Bebauungspläne Nr. IN-