Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.63

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42.

MagIbk/34430/SP-OE-Ö25Ä/1
Örtliches Raumordnungskonzept
Nr. VI-OE 2.6 Vill, Bereich Deponie
Ahrental (als Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
ÖROKO 2.0), gemäß § 32
TROG 2016

ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt bei.

Beschluss (einstimmig):

Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.

Der Flächenwidmungsplan Nr. VI-F2, Vill,
Bereich Deponie Ahrental (als Änderung
des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F1), gemäß § 36 TROG 2016, wird beschlossen.

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig:
Beschluss (einstimmig):
Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:
Das Örtliche Raumordnungskonzept Nr. VIOE2.6, Vill, Bereich Deponie Ahrental (als
Änderung des Örtlichen Raumordnungskonzeptes {ÖROKO} 2.0), gemäß § 32
TROG 2016, wird beschlossen.
Mit Eintritt der Rechtskraft dieser Änderung
des Örtlichen Raumordnungskonzeptes
(ÖROKO) treten alle im Planungsbereich
vorausgehenden Festlegungen außer Kraft.
43.

MagIbk/33639/SP-FW-VI/1
Flächenwidmungsplan Nr. VI-F2,
Vill, Bereich Deponie Ahrental (als
Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. VI-F1), gemäß § 36
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind drei Stellungnahmen zum oben
genannten Entwurf eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem Akt bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
GR-Sitzung 22.04.2021

Antrag des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte vom
09.04.2021:

Mit Eintritt der Rechtskraft dieses Flächenwidmungsplanes treten alle im Planungsbereich vorausgehenden Widmungen außer
Kraft.
44.

MagIbk/33903/SP-BB-HÖ/1
Bebauungsplan Nr. HÖ-B18, Hötting, Bereich Großer-Gott-Weg 20
und Schneeburggasse 67 (als Änderung der Bebauungspläne
Nr. 55/ao, Nr. HÖ-B7 und Nr. HÖB7/1), gemäß § 56 Abs. 1
TROG 2016

GR Mag. Krackl: Während der gesetzlichen
Frist sind vier Stellungnahmen zum Entwurf
des Bebauungsplanes Nr. HÖ-B18 eingegangen. Die Stellungnahmen liegen dem
Akt im Original bei.
Die Stellungnahmen wurden im Bericht der
Mag.-Abt. III, Stadtplanung, Stadtentwicklung und Integration, der dem Akt beiliegt,
ausführlich behandelt und im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte
beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die
eingebrachten Stellungnahmen keine neuen
Aspekte hervorgebracht haben, die zu
Planänderungen führen würden.
Deshalb wird vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. HÖ-B18 zu beschließen.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte empfiehlt dem Gemeinderat einstimmig (bei Stimmenthaltung von
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber, BSc),