Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.32

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- 212 -

Aber nun ernsthaft: Es wäre gut, wenn die
Fakten durch die Bundesministerien in den
nächsten zwei bis drei Monaten geschaffen
werden würden, solange wir über den MCINeubau noch verhandeln. Wir könnten der
Stadt Innsbruck eine sehr große Summe
sparen helfen, wenn die Aufhebung des
Bauverbotes ohne Geldfluss möglich wäre.
Darüber beraten wir ja schon sehr lange
und es wäre wunderbar und schön, wenn es
klappen würde. Ich darf Euch bitten, Euch
entsprechend einzusetzen.

3. """""" """""""""""""""""" """"""""" räumt der Stadt Innsbruck ob der Liegenschaft EZ """""""""""",
GB 81102 Amras, wieder ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten ein,
das grundbücherlich sichergestellt wird.
Veräußerungen zwischen Ehegatten
und zwischen Eltern und Kindern lösen
der Vorkaufsfall nicht aus, sondern ist
das Vorkaufsrecht in diesen Fällen von
der neuen LiegenschaftseigentümerIn
als bücherliche Last zu übernehmen.
4.

Die Mag.-Abt. I, Liegenschaftsangelegenheiten, wird beauftragt und ermächtigt, die näheren Bedingungen des
neuen Vorkaufsrechtes zu regeln.

5.

Sämtliche Kosten, die mit der Löschung und Neueinräumung des Vorkaufsrechtes zugunsten der Stadt
Innsbruck verbunden sind, sind von
"""""""""""""""""""""""""""" """"""""" bzw. """"""""""""""""""""""""" """"""""
zu tragen.

(GR Kritzinger: In den nächsten zwei bis
drei Monaten wird das aber wohl nicht möglich sein!)
Warum denn nicht? Doch, doch, das geht
schon!
Bgm.-Stellv.in Mag.a Pitscheider: Schnell
und effizient handeln, dann geht alles,
GR Kritzinger!
Beschluss (einstimmig):
Der Antrag des Stadtsenates vom
26.03.2014 (Seite 203) wird angenommen.
11.

12.

Auszeichnung von MedaillengewinnerInnen - Olympische/Paralympische Winterspiele
2014 in Sochi

I-RA 154/2014
Grundstück """"""""""""", KG Amras,
Lönsstraße, Löschung und Neueinräumung eines Vorkaufsrechtes

Beschluss (einstimmig):
Antrag des Stadtsenates vom 26.03.2014:
1.

Die Stadt Innsbruck als Vorkaufsberechtigte stimmt der beabsichtigten
Übertragung der Liegenschaft EZ """"""""""",
GB 81102 Amras, bestehend aus
Grundstück Nr. """""""""""""""""", im bücherlichen Eigentum der """""""""""""""""""""""""""""" """"""""""
an deren Sohn """"""""""""""""""""""""" """"""""" zu.

2.

Die Stadt Innsbruck stimmt der Löschung des zu ihren Gunsten ob der
Liegenschaft EZ """"""""""", GB 81102 Amras, einverleibten Vorkaufsrechtes zu.

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer referiert den
Antrag des Stadtsenates vom 26.03.2014:
Seitens der Stadt Innsbruck werden AthletInnen, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen in der Stadt Innsbruck begründen
oder für einen in der Stadt Innsbruck ansässigen Verein gemeldet und startberechtigt
sind, im Falle eines Erfolges (Gold-, Silberoder Bronzemedaille) bei Olympischen
Spielen und bei den Paralympischen Spielen (jeweils nur für den höchsten Medaillenrang), in Würdigung ihrer Erfolge, Anerkennungsgeschenke in Form eines Sparbuches
oder in bar (für die Goldmedaille € 7.000,--,
Silbermedaille € 5.000,--, Bronzemedaille
€ 3.000,--) übergeben.
Die nachstehenden SportlerInnen erfüllen
die o. a. Voraussetzungen:
-

GR-Sitzung 27.03.2014

V 2945/2014

Daniela Iraschko-Stolz € 5.000,-(Silbermedaille, Lebensmittelpunkt in
der Stadt Innsbruck)