Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.78
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Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GRin Mag.a Seidl in der Sitzung des
Gemeinderates am 18.03.2021 eingebrachte Antrag wird dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zugewiesen.
57.7
GfGR/60/2021
Innsbrucker Wahlordnung
(IWO) 2011, Abschaffung Proporzsystem für Vertretung im
Stadtsenat (GRin Mag.a Seidl)
GRin Mag.a Seidl: Wir haben in diesem
Rahmen bereits über die Abschaffung von
nicht amtsführenden StadträtInnen gesprochen und es gibt verschiedene Zugänge zu
diesem Thema. Die Meinung der NEOS ist,
dass man es gar nicht erst ermöglichen
sollte, dass es nicht amtsführende StadträtInnen gibt, indem man die proportionale
Verteilung der Sitze im Stadtsenat verändert.
Ich ersuche, den
beiliegenden Antrag dem Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung zuzuweisen.
GR Mag. Plach: Wir behandeln in diesem
Gemeinderat immer wieder einmal den
einen oder anderen Antrag, der Landes- oder Bundesgesetze ändern will, aber dass
wir nun schon über einen Antrag sprechen,
der die Verfassung abändern will, geht mir
zu weit! (Beifall)
Das Proporzsystem in der Gemeinde ist ein
sehr wichtiges System der österreichischen
Demokratie. So wird sichergestellt, dass
Fraktionen, die eine gewisse Stärke haben,
im Exekutivausschuss der jeweiligen Gemeinde - das ist bei uns der Stadtsenat vertreten sind.
GR Mag. Seidl, Du weißt, ich bin im Rahmen von Diskussionen im Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschuss immer offen für Anregungen, aber diesem
Antrag müssen wir von der SPÖ ganz klar
die Zustimmung verweigern! (Beifall)
in
a
GR-Sitzung 22.04.2021
GRin Duftner: Ich finde es interessant, über
diese Themen zu diskutieren, aber wir werden diesen Antrag heute dennoch ablehnen. Wir haben uns gerade erst vor kurzem
mit einem ähnlichen Antrag von FRITZ befasst.
Daraufhin haben wir im Rechts-, Ordnungsund Unvereinbarkeitsausschuss darüber gesprochen und es wurden Informationen von
den Städten Salzburg, Eisenstadt und Linz
eingeholt, um zu erfahren, wie sie dieses
Thema handhaben. Eine Änderung hat
durchaus weitreichende Folgen!
Warum sind die GRÜNEN gegen diesen
Antrag? Ich bin zur Überzeugung gelangt,
dass es durchaus sinnvoll ist, der Opposition einen Platz im Stadtsenat einzuräumen.
Die nicht amtsführenden StadträtInnen verdienen nicht den gleichen Gehalt und es
gibt für sie keinen Zwang zur hauptberuflichen Tätigkeit. Aus demokratischer Sicht
halte ich es für sinnvoll, VertreterInnen der
Opposition im Stadtsenat zu haben.
Eine Veränderung dieses Systems hätte
weitreichende Folgen für das Stadtrecht der
Landeshauptstadt Innsbruck (IStR). Zum
Beispiel werden die Sitze in den Ausschüssen nach der Stärke der Fraktion im Stadtsenat verteilt. Diese Aufteilung bildet den
Willen der WählerInnen ab.
Die NEOS haben auf Landesebene einen
ähnlichen Antrag gestellt. Der Landtag hat
es bereits für nicht sinnvoll erachtet, an den
Bund heranzutreten und die Verfassung ändern zu lassen. Es besteht also kein Bedarf,
dass wir uns als Stadt Innsbruck noch einmal extra an den Bund mit diesem Anliegen
wenden.
Es gibt einen weiteren Grund, weshalb wir
diesen Antrag ablehnen. GRin Mag.a Seidl,
Du hast in dem Antrag formuliert, dass die
Abschaffung des Proporzsystems das Persönlichkeitswahlrecht stärken würde. Das ist
nicht unbedingt in meinem Sinne.
Wir leben in einer patriarchalisch organisierten Gesellschaft und obwohl Frauen mit
52 % die Mehrheit dieser Gesellschaft bilden, wissen wir, dass sich das Persönlichkeitswahlrecht eher negativ für Frauen und
andere Gruppen wie z. B. Zugewanderte
auswirkt. Deswegen möchte ich solche Me-