Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.89
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Gespräche zu führen. Er kann reden, mit
wem er will!
Ich glaube, dass es am Ende des Tages
heißen wird, kümmert Euch in Innsbruck um
Eure Angelegenheiten - davon gibt es genügend - und lasst uns in Ruhe. (Beifall)
(Auf Wunsch der FPÖ werden Wortmeldungen ihrer MandatarInnen nicht mehr gegendert.)
Bgm. Willi: Darf ich einen Vorschlag zur
Güte einbringen. Es hat den Wunsch gegeben, dass ich eine Sitzungsunterbrechung
durchführe, damit sich die Klubs intern beraten können.
Bgm. Willi unterbricht um 16:40 Uhr die Sitzung für eine Besprechung der Klubobleute.
Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit
werden die Beratungen um 16:55 Uhr wieder fortgesetzt.
Bgm. Willi: Ich danke den GebärdensprachdolmetscherInnen für Ihre Arbeit. Sie
haben nun Dienstschluss und ich möchte
mich herzlich für ihre Arbeit bedanken! (Beifall von allen Seiten)
GR Mag. Fritz: Der Antrag zielt nicht darauf
ab, dass die Stadt Innsbruck anderen Gemeinden vorschreibt, was sie zu tun haben.
Er zielt auch nicht darauf ab, bestehende
Landesregelungen abzuändern. Sollte jemand das Anliegen so aufgefasst haben,
war das ein Missverständnis.
Der Antrag zielt darauf ab, dass Herr Bürgermeister mit dem Rückhalt des Gemeinderates Gespräche mit der Landesregierung
führen soll. Ziel der Unterredungen soll sein,
dass sich die Landesregierung, speziell
LR Tilg, für eine gesetzeskonforme Handhabung in allen Gemeinden Tirols einsetzt.
Weiters liegt dem Antrag zugrunde, dass
das Tiroler Gemeindesanitätsdienstgesetz,
es regelt die Betreuung von Friedhöfen, von
vielen Gemeinden ignoriert wird. Es muss
auf den von Gemeinden betriebenen öffentlichen Friedhöfen allen Religionen möglich
sein, Bestattungen entsprechend den Ritualen und Bräuchen ihrer Glaubensgemeinschaft abzuhalten.
GR-Sitzung 22.04.2021
Das ist z. B. für MuslimInnen oder AlevitInnen nicht möglich, wenn es keine Möglichkeit für Leichenwaschungen gibt, oder keine
Grabfelder vorhanden sind, die Richtung
Osten und nach Mekka ausgerichtet sind.
Der Antrag zielt nicht darauf ab, dass irgendeine kleine Gemeinde nun einen muslimischen Friedhof errichten muss. Es geht
darum, dass die Landesregierung in ihrer
Verantwortung in Bezug auf die Raumordnung Einfluss nimmt. Als oberste Aufsichtsbehörde hat die Landesregierung Mittel zur
Verfügung, um hier zu wirken! Sie kann bei
der Vergabe von Bedarfszuweisungen und
durch den Gemeindereferenten Einfluss
nehmen!
Sie soll darauf drängen, dass das Tiroler
Gemeindesanitätsdienstgesetz umgesetzt
wird. In welcher Form genau, sollen die Gemeinden natürlich selbst und autonom entscheiden!
Man könnte auch einen Gemeindeverband
gründen, um ein Grabfeld für verschiedene
Religionsgemeinschaften auf einem bestehenden Gemeindefriedhof zu reservieren
und diesen herzurichten. Es geht darum,
das Grundrecht der Menschen auf eine angemessene Bestattung anzuerkennen und
zu respektieren. Dieses Recht muss im ganzen Land umgesetzt werden!
Derzeit ist es so, dass es einen muslimischen Friedhof in Telfs gibt. Dort dürfen
aber nur GemeindebürgerInnen bestattet
werden, deren Wohnsitz dort ist. Kein anderer Bezirk hat Grabflächen mit entsprechenden Einrichtungen für MuslimInnen oder
AlevitInnen. Dieser Missstand muss geändert werden.
Dazu braucht es motivierende Tätigkeiten
und unter Umständen auch eine Förderung
von Seiten der Landesregierung. Über dieses Anliegen soll Herr Bürgermeister, hoffentlich mit dem Rückhalt des Gemeinderates, mit dem zuständigen LR Tilg und der
Landesregierung reden.
Die FPÖ hat gesagt, wir sollen uns auf Landesebene darum kümmern. Natürlich setzen sich auch die MandatarInnen der GRÜNEN vom Land Tirol ein, aber es wird Druck
von mehreren Seiten geben müssen, weil
es auch Gegendruck gibt. Der Gemeindeverband sieht hier furchtbare Lasten auf die