Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.105
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Es wurde gefragt, ob es sich hierbei um
eine Weisung handelt und die Antwort lautete nein! Das Büro des Bürgermeisters hat
es der Mag.-Abt. III, Tiefbau, aufgetragen.
Dort wurde es entschieden. Von wem? Entscheidet es der Boden, die Türklinke oder
der Türstock? Wer entscheidet? Das geht
so nicht!
"Kann zukünftig jeder Verein, jede private
Initiative, jede Person im gesamten Stadtgebiet Bänke gestalten, produzieren und aufstellen bzw. mit der finanziellen Unterstützung durch die Stadt Innsbruck garantiert
rechnen?"
Die Antwort, die ich allen Vereinen zukommen lassen werde, lautet:
Für mich handelt es sich dabei um eine
Weisung! Dann soll man sie aber auch als
solche betiteln. Sagt nicht, es ist keine Weisung, denn das ist eine Vorspiegelung falscher Tatsachen.
"Wenn derartige Initiativen entsprechend
vorbereitet und durchgeführt werden, spricht
bei analogen Vorhaben nichts gegen eine
Unterstützung."
Wenn jemand sagt, es ist eine Weisung,
wäre es ok. Damit habe ich kein Problem
und es wäre eine klare Antwort, doch diese
Anfragebeantwortung ist weder Fisch noch
Fleisch. Übrigens habe ich auch einen Bezug zu Dreischichtplatten für Bänke.
Schade, dass sie nicht bei mir gekauft worden sind. Ich hätte sie günstiger zum Verkauf angeboten.
Herr Bürgermeister hat also allen Vereinen
in der Stadt Innsbruck gesagt, kauft und gestaltet Bänke! Das kannst Du, Herr Bürgermeister, gar nicht entscheiden! Für solche
Angelegenheiten gibt es Ausschüsse! Mit
dieser Anfragebeantwortung hast Du allen
Vereinen gesagt, sie können Bänke aufstellen und die Stadt Innsbruck wird dafür bezahlen.
Es sind sicherlich schöne Stücke, aber man
sollte sie nicht im Freien stehen lassen.
Holz quillt auf, deswegen sollte man sie in
Anbetracht der Anschaffungskosten bald in
ein Museum stellen. (Beifall)
Letztens hast Du während einer Sitzung des
Gemeinderates gesagt, dass Du schweren
Herzens jeden 100er umdrehen musst, weil
die Stadt Innsbruck in einer angespannten
finanziellen Lage ist.
GR Depaoli: GR Mag. Stoll hat es so schön
ausgeführt, dass ich ihm am liebsten noch
eine halbe Stunde zuhören würde. Viele
Punkte hat er bereits angesprochen z. B.
Frage 17.
Ich orte bei der Anfragebeantwortung einige
Unwahrheiten. Frage 25:
Der Verein hat nicht einmal um eine Subvention ansuchen müssen. Der Verein hat
auch nicht um die Erlaubnis, die Bänke aufstellen zu dürfen, ansuchen müssen. Das
Büro des Bürgermeisters hat sich für einen
privaten Verein eingesetzt, die Aufstellgenehmigung durchgeboxt und auf Kosten der
Stadt Innsbruck diese Sitzmöglichkeiten errichtet und sogar die Haftung wurde übernommen!
Wenn wir mit gleichem Maße messen, frage
ich mich nun Folgendes: Herr Bürgermeister, ich gründe nun das Fidele Mühlau.
Kannst Du bitte für meinen Fuhrpark die
Haftung übernehmen, für den Fall, dass ich
einmal einen Unfall baue. Wahrscheinlich
nicht!
Ich komme zu Frage 22 und zitiere:
"Entsprechen die Sitzbänke bzw. die Aufstellung selbiger den gesetzlichen Richtlinien
für Barrierefreiheit bzw. wurden die dementsprechenden Richtlinien in sämtlichen Genehmigungsverfahren berücksichtigt?"
Die Antwort:
"Der Behindertenbeauftragte wurde als
Sachverständiger zur Verkehrsverhandlung
beigezogen."
Ich habe mit dem Sehbehindertenbeauftragten gesprochen und er sagte mir, dass er
bei solchen Augenscheinen eigentlich stets
anwesend ist. Das habe ich natürlich sehr
gut gefunden und habe ihn gefragt, ob er
auch bei diesem Projekt eingebunden
wurde. Die Antwort lautete, nein, wir waren
hier nicht dabei! Es wurde mit ihm nicht darüber gesprochen, dass taktile Leitlinien benötigt werden. Diese wurden übrigens vor
zwei Monaten beschlossen, doch bis heute
wurden keine umgesetzt!
Der Sehbehindertenbeauftragte wusste weder von den Bänken, noch von den taktilen
GR-Sitzung 22.04.2021