Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.161

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Antwort:

Die Durchführung der Sitzung mit externen ModeratorInnen ist als Service
und Angebot an die TeilnehmerInnen gedacht und soll dazu beitragen, unparteiisch, zügig und strukturiert zu Ergebnissen zu kommen.

Frage 3:

Bleibt die gegenständliche externe Moderation tatsächlich und unumstößlich nur
auf zwei Sitzungen beschränkt?

Antwort:

Die Beauftragung erfolgte für zwei Sitzungen. Bei positiven Ergebnissen
und Rückmeldungen ist eine weitere Beauftragung nicht ausgeschlossen.

Frage 4:

Auf welchem Wege erfolgte die Ausschreibung hinsichtlich der gegenständlichen
Dienstleistung?

Antwort:

Die Beauftragung erfolgte im Rahmen einer Direktvergabe an einen geeigneten Unternehmer.

Frage 5:

Welche finanziellen Kosten für die Stadt Innsbruck sind mit der Inanspruchnahme
der gegenständlichen Dienstleistung verbunden?

Antwort:

Für die vereinbarten zwei Termine mit Vorbesprechungen werden Kosten
von maximal € 1.000,-- netto verrechnet werden.

Frage 6:

Ist sichergestellt, dass sich die Durchführung der Moderation/Präsenz der externen Personen ausschließlich auf die Thematik "Corona-Wirtschaftspaket" beschränkt und die Vorbesprechung des Stadtsenats unter Ausschluss externer ZuhörerInnen erfolgt?

Antwort:

Ja. Die ModeratorInnen sind zudem grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet.

Angefallener zeitlicher Arbeitsaufwand für die Erstellung der Beantwortung
Freundliche Grüße

Mag.a Susanne Plankensteiner

Seite 2 von 2

1h

30 min