Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.171

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Antwort:

Die Bewerbungsfrist endet mit 30.04.2021. Erst nach einem Bewerbungsverfahren kann abgesehen werden, zu welchem Zeitpunkt der/die NachfolgerIn
die Position antreten wird. Dies hängt maßgeblich auch mit zum Teil am
Markt üblichen langen Kündigungsfristen zusammen.

Frage 6:

Wer wird ab 31.05.2021 (bzw. im Falle eines vorherigen Urlaubsantritts von Mag.
Johannes Müller ab diesem Zeitpunkt) bis zu dem in Frage 5 angeführten Zeitpunkt die Leitung der Mag.-Abt. IV, Finanz-, Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung, sowie der Mag.-Abt. IV, Rechnungswesen, kommissarisch übernehmen?

Antwort:

Gemäß Magistratsordnung der Stadt Innsbruck (MGO) setzt sich der Stadtmagistrat aus dem Bürgermeister als Vorstand sowie der Magistratsdirektorin als Leiterin des innen Dienstes und den übrigen MitarbeiterInnen zusammen. Abteilungen werden dabei gemäß § 5 MGO von den AbteilungsleiterInnen und den Abteilungsleiter-StellvertreterInnen geführt. Gemäß § 5 Abs. 5
MGO vertritt den/die Abteilungsleiter im Verhinderungsverfall der/die Abteilungsleiter-StellvertreterIn, ist auch diese/r verhindert, der/die ranghöchste
Bedienstete der Abteilung, wobei abweichende Regelungen getroffen werden können.

Frage 7:

Ist beabsichtigt, den durch den Stadtsenat durchzuführenden Bestellungsvorgang
einmal mehr auf rechtswidrige Art und Weise durchzuführen, also dergestalt, dass
weder alle Mitglieder dieses Gremiums – ohne Unterschied amtsführend/nicht
amtsführend – jeweils zeitgleich dieselben Informationen erhalten, noch, dass die
Unterlagen sämtlicher BewerberInnen dem allein entscheidungsbefugten Gremium Stadtsenat vorgelegt werden? Falls ja, mit welcher Begründung?

Antwort:

Die Bestellung von Mag. Müller zum Finanzdirektor erfolgte rechtskonform,
wie die Aufsichtsbehörde festgehalten hat. An der Ausarbeitung einer
rechtskonformen Möglichkeit zur Umsetzung des Stadtsenatsbeschlusses
vom 03.06.2020 wird gearbeitet. Ein entsprechender Antrag wurde dem
Rechts-, Ordnungs- und Unvereinbarkeitsausschusses zugewiesen.

Frage 8:

Anlässlich der anstehenden Beendigung des Dienstverhältnisses mit dem amtierenden Finanzdirektor nach knapp einem Jahr Dienstzeit und erheblichen Problemen im Bereich der Mag.-Abt. I, Personalwesen, deren Leitung im Jahr 2020
ebenfalls neu besetzt worden war, sieht es danach aus, als sei die Vorgangsweise, Leitungspositionen bevorzugt mit externen, also bislang nicht beim Stadtmagistrat Innsbruck beschäftigten, Personen zu besetzen, gescheitert. Wie beurteilen/rechtfertigen Sie diese Situation?

Antwort:

Keinesfalls wird das Verlassen des Finanzdirektors Mag. Müller als nicht erfolgreiche Stellenbesetzung angesehen, da Mag. Müller den Stadtmagistrat
aus rein persönlichen Gründen verlässt. Sowohl Mag. Müller als Finanzdirektor als auch AVin Bonauer, MA leisten hervorragende Arbeit in ihren Bereichen, in welchen bereits vor ihren Dienstantritten erhebliche Probleme
bestanden, deren Aufarbeitung und Lösung noch einige Zeit in Anspruch
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