Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.48

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- 228 -

GR Grünbacher: In diesem Zusammenhang bitte ich darum, irgendwann auch Ergebnisse aus der Arbeitsgruppe, die sich
mit dieser Thematik befasst, dem Gemeinderat vorzulegen. Bis dato wissen wir, dass
sie in guten Händen ist, wir kennen die Resultate aber nicht.
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Wir
bleiben bei unserer Haltung, dass wir prinzipiell gegen das neue Parkraumbewirtschaftungskonzept sind. Wenn dieser Antrag allerdings dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen wird,
dann können wir zustimmen.
Beschluss (einstimmig):
Der von GR Buchacher und MitunterzeichnerInnen in der Sitzung des Gemeinderates
am 27.02.2014 eingebrachte Antrag wird
dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zugewiesen.
29.8

I-OEF 26/2014
Mietzinsbeihilfe, transparentere
Darstellung der individuellen Berechnung der Höhe
(GR Mag. Krackl)

GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: So wie
der Antrag von GR Mag. Krackl formuliert
worden ist, fällt er unserer Ansicht nach
nicht in den städtischen Wirkungsbereich,
sondern in den des Landes Tirol. Er ist so
nicht zulässig und müsste anders formuliert
werden.
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer: Danke für den
Hinweis. Nachdem wir pro Jahr für die Beihilfe ca. € 4,5 Mio. aus dem städtischen
Budget finanzieren, wäre es schon möglich,
an das Land Tirol heranzutreten. Die Anfragen belasten unsere Verwaltung nämlich
sehr.
GR Mag. Krackl: Es geht darum, dass die
Berechnung der Mietzinsbeihilfe transparent
dargestellt wird. Das ist ein Wunsch, der
seitens der Österreichischen HochschülerInnenschaft (ÖH) an mich herangetragen
wurde. Es wird nämlich von Studierenden
oft bemängelt, dass man nicht ganz nachvollziehen kann, wie hoch die Beihilfe ist
bzw. warum sie genau diese Höhe hat.
Wenn man vergleicht, dann sieht man, wie
unterschiedlich sie für Wohnungen mit der
GR-Sitzung 27.03.2014

gleichen Quadratmeterzahl ausfallen kann,
weil sehr viele Parameter einbezogen werden (Haushaltseinkommen, Alter des Gebäudes etc.). Der Antrag soll quasi eine
Prüfung sein, ob es eine Möglichkeit gibt,
die Berechnung transparenter darzustellen.
Wir sind mitbeteiligt, da wir die Bescheide
versenden und unseren finanziellen Beitrag
leisten.
Es kann sein, dass sich herausstellt, dass
das Land Tirol mit einbezogen werden
muss. Prinzipiell sehe ich aber keinen Hinderungsgrund, den Antrag abzuschließen.
Ich darf vorschlagen, dass wir
diesen Antrag dem Stadtsenat zur selbstständigen Erledigung zuweisen.
GR Grünbacher: Ich möchte einen Vorschlag machen, der die Intention besser
herausstreicht. Man könnte die Antragsformulierung dergestalt abändern, dass man in
Kontakt mit dem Land Tirol treten solle mit
der Bitte, die Bescheide und Formulierungen so zu machen, dass sie nachvollziehbar
sind.
In Wahrheit ist das eine Angelegenheit des
Landes Tirol. Wir zahlen zwar mit, die Erstellung der Bescheide und die Berechnung
wird vom Land Tirol durchgeführt. Das
heißt, es wird nicht funktionieren, ohne das
Land mit einzubeziehen.
GRin Mag.a Schwarzl: Zur Geschäftsordnung! Inhaltlich habt Ihr Recht, das wurde
auch nie (auch nicht von GR Mag. Krackl) in
Zweifel gezogen. Ich sehe aber überhaupt
keinen Grund für eine à limine Zurückweisung.
Es steht ja nicht da, dass von unserer Mag.Abt. IV, Wohnbauförderung, geprüft werden
soll, ob eine transparente Darstellung der
Berechnung der Mietzinsbeihilfe möglich ist.
Vielmehr wird verlangt, dass geprüft werden
soll, ob generell eine transparente Darstellung möglich ist - durch wen auch immer!
Wenn das unser Anliegen ist, dann bedeutet eine Prüfung, dass der Stadtsenat hergeht und Ing. Depaoli bittet, sich mit
Mag. Flatscher zusammen zu setzen, um
die Sache gemeinsam besser zu machen.
Das Land Tirol hat die Bemessungsgrundlage, die uns geliefert wird, und wir stellen
die Bescheide aus. Wie können wir das
kundInnenfreundlicher machen? So wie die