Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.233

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Auch stellt sich die Frage , ob all diese Traktoren wirklich landwirtschaftliche Fuhren
"

.

durchfüh ren und ob diese Fahrten nicht anderweitig abgewickelt werden könnten . So
könnte zum Beispiel der Abtransport de r Ernte durch LKWs direkt von den Feldern
über die Autobahn nach Thaur erfolgen . Eine Verkehrsführung durch diese Gemeindestraße im innerstädtischen Gebiet scheint jedenfalls nichts zwangsläufig notwendig.
Ebenfal ls soll einer Verlage rung des Traktorverkehrs auf andere innerstädtische Bereiche vorgebeugt werden .

Für die lnnstraße besteht in diesem Bereich bereits ein LKW-Fahrverbot für Fahrzeuge
über 3,5t höchstzulässiges Gesamtgewicht. Die Traktoren , welche oft we it über 3,5t
schwer sind , sind von diesem Verbot allerdings nicht umfasst. Dies führt neben der
Luft- und Lärmbelastung auch zu gefährlichen Situationen im Straßenverkehr, wenn
diese übergroßen Traktoren durch die engen Straßenzüge von St. Nikolaus fahren .

Bedeckungsvorschlag:

Die beantragte Prüfung soll im Rahmen der Amtstätigkeit stattfinden und stellt somit
keine Mehrbelastung für das städtische Budget dar.

GR Mag. Benjamin Plach , SPÖ