Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf
- S.253
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Für eine zeitnahe Prüfung und mögliche Umsetzung in weiterer Folge sprechen zudem
die vielversprechenden Fördermöglichkeiten des Bundes bei der Errichtung von
überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums
errichtet
werden
(Einreichfrist
Ende
Februar
2022).
Im
Rahmen
des
Aktionsprogrammes klimaaktiv mobil werden Radabstellanlagen mit bis zu 400€ pro
Abstellplatz bzw. 700€ pro Abstellplatz mit einem E-Ladepunkt ~ 5 kW Abgabeleistung
(Voraussetzung: Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern)
gefördert. 1
1
Quelle: Leitfaden Aktionsprogramm klima aktiv mobil - Radverkehr und Mobilitätsmanagement,
Jahresprogramm 2021: Ein Programm des Klima- und En ergiefonds der österreichischen Bundesregierung (April
2021)