Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-04-22-GR-Protokoll.pdf

- S.253

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Für eine zeitnahe Prüfung und mögliche Umsetzung in weiterer Folge sprechen zudem
die vielversprechenden Fördermöglichkeiten des Bundes bei der Errichtung von
überdachten Radabstellanlagen, die außerhalb des öffentlichen Verkehrsraums
errichtet

werden

(Einreichfrist

Ende

Februar

2022).

Im

Rahmen

des

Aktionsprogrammes klimaaktiv mobil werden Radabstellanlagen mit bis zu 400€ pro
Abstellplatz bzw. 700€ pro Abstellplatz mit einem E-Ladepunkt ~ 5 kW Abgabeleistung
(Voraussetzung: Einsatz von Strom aus ausschließlich erneuerbaren Energieträgern)
gefördert. 1

1

Quelle: Leitfaden Aktionsprogramm klima aktiv mobil - Radverkehr und Mobilitätsmanagement,
Jahresprogramm 2021: Ein Programm des Klima- und En ergiefonds der österreichischen Bundesregierung (April
2021)