Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.26
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Entwurf der Makrtordnung mit Änderungsvorschlägen Stand 14.04.2021
(1) In Innsbruck werden folgende Märkte unter der Voraussetzung der Zustimmung des über das betroffene Grundstück
Verfügungsberechtigten abgehalten:
1. Der Lebensmittelmarkt findet für das Anbieten von Waren und Dienstleistungen werktags von Montag bis Samstag von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr bzw. für die Verabreichung von Speisen und den Ausschank von Getränken im
Sinne des § 9 Abs. 3 werktags von Montag bis Samstag
von 06.00 Uhr bis 22.00 Uhr jeweils in der Markthalle
und auf der nördlich der Markthalle errichteten Terasse statt.
2.Der Großmarkt findet werktags von Montag bis Samstag
von 4.00 bis 12.00 Uhr in der Markthalle und an der
südlichen Laderampe und weiters auf dem durch Bodenmarkierungen gekennzeichneten Großmarktplatz westlich der
Markthalle sowie im Bereich der Kurzparkzone am HerzogSiegmund-Ufer nördlich der Markthalle statt. Er endet
um 14.00 Uhr, wenn rasch verderbliche Waren abverkauft
werden sollen oder ein besonderer Konsumentenbedarf besteht.
3.Der Trödelmarkt findet jeden Samstag, ausgenommen zwischen Beginn des Weihnachtströdelmarktes und 31. Dezember jeden Jahres, jeweils von 08.00 bis 17.00 Uhr am
Burggraben zwischen Museumstraße und Franziskanerbogen
statt. Ist der Samstag ein gesetzlicher Feiertag, so
findet der Trödelmarkt am Freitag davor statt.
4.Die Wochentrödelmärkte finden in der Karwoche, in der
32. Kalenderwoche sowie in der Woche der Innsbrucker
Herbstmesse,
jeweils
am
Montag,
Dienstag,
Mittwoch,
Donnerstag und Freitag in der Zeit von 10.00 bis 17.00
Uhr am Burggraben zwischen Museumstrasse und Franziskanerbogen statt.
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