Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.29

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
Entwurf der Marktordnung mit Änderungsvorschlägen Stand 14.04.2021

a)Hauptgegenstände: Lebensmittel aus landwirtschaftlicher Herstellung und Verarbeitung, ausgenommen folgende: Wild, frisches Fleisch von Großvieh, rohe, ungeräucherte und nicht fermentierte Würste, Dosen- und
Tiefkühlwaren sowie typische Konditoreiwaren mit Creme- oder Obersfüllungen und -überzügen sowie Schokolade- und Fettglasuren. Milch und Rahm dürfen nur
verpackt oder unter Verwendung einer geeigneten Abfülleinrichtung abgegeben werden.
b)Nebengegenstände: Naturblumen, Zier- und Nutzpflanzen
und Teile davon, Wolle und Wollprodukte, handwerkliche Nutz- und Ziergegenstände, Gartenzubehör und Artikel des häuslichen Nebenerwerbs.
4.Auf den Händlermärkten:
Alle Waren, deren marktmäßiger Verkauf unter Bedachtnahme
auf die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit, den
Schutz der Gesundheit von Menschen und der Vermeidung der
Verschleppung von Krankheiten von Pflanzen oder Tieren (§
287 GewO 1994) vertretbar ist.
5. Auf dem Trödelmarkt:
a)Hauptgegenstände: Altwaren
b)Nebengegenstände: Kunsthandwerklich gefertigte Gegenstände, Kunstgegenstände, Antiquitäten sowie alte und
antiquarische Bücher und Bilder, Sammelobjekte, insbesondere Münzen, Briefmarken und Postkarten.
6.Auf dem Wochentrödelmarkt:
a)Hauptgegenstände: Altwaren
b)Nebengegenstände: Kunsthandwerklich gefertigte Gegenstände, Kunstgegenstände, Antiquitäten sowie alte und
antiquarische Bücher und Bilder, Sammelobjekte, insbesondere Münzen, Briefmarken und Postkarten
7.Auf dem Christbaummarkt:
a)Hauptgegenstände: Christbäume und Zweige;

Seite 12 von 18