Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.30
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Entwurf der Makrtordnung mit Änderungsvorschlägen Stand 14.04.2021
b)Nebengegenstände:
Christbaumkreuze,
-kerzen
und
-
schmuck, Gebinde, Lebensmittel zum sofortigen Verzehr.
8.Auf dem Floh- und Kuriositätenmarkt:
a)Hauptgegenstände:
Altwaren
kleineren
Ausmaßes,
ge-
brauchte Textilien und Schuhe, alte und antiquarische
Bücher, Schriften, Bilder und Fotos, Kunstgegenstände,
Sammelobjekte,insbesondere
Hausrat,
Möbel
und
Münzen,
Sportgeräte,
gebrauchter
gebrauchtes
oder
selbst gefertigtes Spielzeug, Basteleien und Bastelmaterial;
b)Nebengegenstände:
kunsthandwerklich
gefertigte
Ge-
genstände, Antiquitäten und Süßwaren.
9. Auf dem Greif-Flohmarkt:
a) Hauptgegenstände: Altwaren kleineren Ausmaßes, gebrauchte Textilien und Schuhe, alte und antiquarische Bücher, Schriften, Bilder und Fotos, Kunstgegenstände, Sammelobjekte, insbesondere Münzen;
b) Nebengegenstände: gebrauchter Hausrat, insbesondere
auch
Möbel,
gebrauchte
Sportgeräte,
gebrauchtes
oder selbst gefertigtes Spielzeug, Basteleien und
Bastelmaterial.
(2)
Auf dem täglichen Großmarkt dürfen Waren nur in für
den Großhandel üblichen Mengen verkauft werden. Auf den
anderen Märkten darf jede handelsübliche Menge abgegeben
werden.
(3)
Auf dem Lebensmittelmarkt (§ 8 Abs. 1 Z. 1) ist die
Verabreichung von Speisen und der Ausschank von getränken gemäß § 111 Abs. 1 Z. 2 oder Abs. 2 Z. 3 der Gewerbeordnung 1994 erlaubt, wenn
a) durch die in Aussicht genommene Art der Verabreichung von Speisen und des Ausschanks von Getränken
keine Störung des Marktbetriebes zu erwarten ist,
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