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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.45

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ger, körperlicher, psychischer oder Sinnesbehinderung, aber auch suchtkranke Menschen, letztere nach Abschluss einer Krankenbehandlung.
Bei den Hilfen im Rahmen des TTHG handelt es sich um personenbezogene, durchwegs subsidiäre Hilfe, welche dann nicht gewährt wird, wenn
der Mensch mit Behinderung einen Anspruch auf eine gleichwertige oder
ähnliche Leistung oder Zuschüsse nach anderen Rechtsvorschriften oder vertragliche Regelungen hat.
 2532 Kostenbeitragsüberwachung im Rahmen der Rehabilitation
und Behindertenhilfe
Eine wesentliche Aufgabe des vom betreffenden Referat festgeschriebenen Produktes ist die Kontrolle und Überprüfung der Zahlungseingänge, welche Personen mit Behinderung bzw. deren unterhaltspflichtige Angehörige gemäß den Richtlinien des Tiroler Teilhabegesetzes zu
bezahlen haben. Die Kostenbeiträge werden mittels Bescheid vorgeschrieben, wobei die Höhe des Kostenbeitrages abhängig ist von der bewilligten Leistungsart sowie den wirtschaftlichen Verhältnissen.
3.3 Funktionsmatrix
In weiterer Folge hat die Kontrollabteilung in die übermittelten Funktionsmatrizen (Organisationsdatenbank) der dem Amt für Soziales zugeordneten Referate der Jahre 2018 bis 2020 Einsicht genommen.
Referat
Mindestsicherung

Entsprechend den zur Verfügung gestellten Unterlagen betreffend Organisationsdatenbank belief sich im Jahr 2020 das Gesamtausmaß der
monatlichen Arbeitszeit des dem Referat Mindestsicherung zugeordneten Personals auf 3.400 Arbeitsstunden. Davon verteilen sich auf die
Grundaufgaben (155 Stunden bzw. 4,56 %) und auf die festgelegten
Fachaufgaben (3.245 Arbeitsstunden bzw. 95,44 %). Zu den Fachaufgaben zählen das Back Office (2.645 Stunden), das Front Office (560 Stunden) und die Sozialplanung und Sozialkoordination (40 Stunden).
Dem beschlossenen Organisationskonzept des Referates Mindest-sicherung zufolge ist dieses in einen Front-Office-Bereich (Service-Center)
und in einen Back-Office-Bereich aufgebaut. Der Parteienverkehr erfolgt
zunächst im Service-Center-Bereich, der eine Erstanlaufstelle (Beratung
und Information) für die Hilfesuchenden darstellt. Bei komplexen Fallkonstellationen und Erstanträgen erfolgt die Bearbeitung im Back-OfficeBereich. Mit Stichtag 29.10.2020 sind zwölf Namensschalter (Buchstabenaufteilungen) in der städtischen Mindestsicherung vorgesehen.
Unter Berücksichtigung der Beschäftigungsverhältnisse waren rd. 21,25
Vollzeitäquivalente im betreffenden Referat mit Stichtag Oktober 2020
für das städtische Produkt Vollzug des Tiroler Mindestsicherungsgesetzes tätig.

Referat Sozialplanung
und stationäre Pflege
Empfehlung

In den Jahren 2018 bis 2020 haben die Mitarbeiter des Referates Sozialplanung und stationäre Pflege zufolge der Organisationsdatenbank
(Funktionsmatrix) im Schnitt 973 Arbeitsstunden für diverse Fachaufgaben (548 Stunden), Grundaufgaben (227 Stunden) und sonstige Aufgaben (198 Stunden) aufgebracht. Dazu stellte die Kontrollabteilung im
dreijährigen Jahresvergleich fest, dass das Jahr 2020 gegenüber den
Vorjahren Mehrstunden von 280 aufweist. Dies entspricht einem Vollzeitäquivalent von 1,75 Bediensteten.

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Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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