Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.53

Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.





vorhergehende ||| nächste Seite im Dokument

Zur letzten Suche
Diese Ausgabe – 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
Ausgaben dieses Jahres – 2021
Alle Ausgaben

Dieses Bild anzeigen/herunterladen
Gesamter Text dieser Seite:
ausstattung einer Wohnung oder sonstigen Unterkunft mit Einrichtungsgegenständen und für die erstmalige Anschaffung von notwendigen
Haushaltsgeräten und Hausrat.
Darüber hinaus hat sich in den letzten Jahren gezeigt, dass es Hilfesuchenden aufgrund gestiegener Mietkosten kaum mehr möglich ist, adäquate Wohnungen anzumieten. Um Personen, die bereits wohnungslos
oder von einer Wohnungslosigkeit akut bedroht sind, rasch und effizient
helfen zu können, besteht gemäß TMSG zudem die Möglichkeit, die Hilfe
zur Sicherung des (dringenden) Wohnbedarfes auch in Form einer Sachleistung und zwar durch die Zuweisung einer Wohnung oder einer sonstigen Unterkunft an den Hilfesuchenden zu gewähren.
Im Rechnungsjahr 2019 wurden vom Amt für Soziales gesamt 416 Wohnungsanmietungen finanziert. Im Vergleich dazu wurden im Vorjahr noch
587 Anmietungen finanziell abgewickelt. Im Jahr 2017 erfolgten insgesamt 762 Wohnungsanmietungen durch das Amt für Soziales. Seit
01.07.2017 ist die Übernahme von Provisionen für Wohnungsanmietungen der Mindestsicherungsbezieher gemäß Novellierung des TMSG
(LGBl. Nr. 52/2017) ausgeschlossen.
Krankenhilfe (Schutz
bei Krankheit,
Schwangerschaft und
Entbindung)

Das Tiroler Mindestsicherungsgesetz normiert bei vorliegender Mittellosigkeit die rechtliche Verpflichtung zur Krankenhilfe.
Der Schutz bei Krankheit, Schwangerschaft und Entbindung umfasst alle
Sachleistungen und Vergünstigungen, die Beziehern einer Ausgleichszulage aus der Pensionsversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung zukommen.
Die Leistungen im Rahmen der Krankenhilfe (Schutz bei Krankheit,
Schwangerschaft und Entbindung) werden vor allem durch die Einbindung nichtversicherter Personen, die Grundleistungen aus der Mindestsicherung beziehen, in die allgemeine gesetzliche Krankenversicherung
und Bezahlung der entsprechenden Versicherungsbeiträge gewährt. Somit gewährleistet die Sozialhilfe bzw. Mindestsicherung den uneingeschränkten Zugang zu medizinischen Leistungen mittels e-card und befreit diese Personen von der Rezeptgebühr und von allfälligen Selbstbehalten für Krankenhausaufenthalte.
Das Amt für Soziales hat sohin im Prüfungszeitraum für insgesamt 9.011
Personen eine Pflichtversicherung über die Tiroler Gebietskrankenkasse
im Gesamtbetrag von € 4.196.477,22 abgeschlossen. Im Detail betrugen
die übernommenen Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung für
nicht versicherte Mindestsicherungsbezieher im Jahr 2017
€ 1.492.657,10 (3.043 Personen), im Jahr 2018 € 1.581.098,31 (3.238
Personen) und im Jahr 2019 € 1.122.721,81 (2.730 Personen).
Darüber hinaus wurden laut Angaben des Amtes für Soziales über die
Ausgabenposition Krankenhilfe Kosten für Selbstbehalte bei stationären
Klinikaufenthalten von Angehörigen der Pflichtversicherten sowie allgemeine Selbstbehalte für Zahnersätze, Seh- oder orthopädische Behelfe
von insgesamt € 450.661,79 verausgabt. Die betreffenden Kostenübernahmen machten im Jahr 2017 € 317.844,67 (258 Personen), im Jahr
2018 € 69.541,51 (191 Personen) und im Jahr 2019 € 63.275,61 (147
Personen) aus.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

14