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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.56

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Der jährliche städtische Kostenbeitrag (35 % Anteil) für die mobile Pflege
und Betreuung im Rahmen der privatrechtlichen Mindestsicherung belief
sich im Schnitt bei rd. € 1,98 Mio. im Einschauzeitraum. Die betreffenden
Leistungen der mobilen Pflege und Betreuung werden von der Tiroler
Landesregierung im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung gewährt.
Entsprechend der (Grundversorgungs-)Vereinbarung zwischen dem
Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere
aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen)
in Österreich werden die diesbezüglichen Gesamtkosten im Verhältnis
sechs (Bund) und zu vier (Land Tirol) aufgeteilt.
Die Stadt Innsbruck hat dem Land Tirol gemäß Tiroler Grundversorgungsgesetz (T-GVOG) jährlich 35 v. H. der Kosten zu ersetzen, die das
Land Tirol für die Grundversorgung nach Verrechnung mit dem Bund zu
tragen hat.
Im Bereich der Grundversorgung erfolgte im Rechnungsjahr 2019 eine
rückwirkende Abrechnung im Hinblick auf die in den Vorjahren geleisteten Akontozahlungen des Bundes. Demzufolge waren die Einnahmen
des Landes im Jahr 2019 höher als die Ausgaben und aus diesem Grund
ergab sich für die Stadtgemeinde Innsbruck ein Guthaben in Höhe von
€ 1.965.881,53 gegenüber den Vorjahren.
4.1.3 UA 41300 Maßnahmen der Behindertenhilfe

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Vollzug des Tiroler
Teilhabegesetzes
(TTHG)

Das Referat Rehabilitation und Behindertenhilfe vollzieht das TTHG als
Bezirksverwaltungsbehörde Innsbruck-Stadt und entscheidet entsprechend den Bestimmungen zum einen für bestimmte Angelegenheiten im
Verwaltungsweg mit schriftlichem Bescheid und zum anderen im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung schriftlich.
Seit dem Jahr 2011 hat das vorgenannte Referat im Rahmen der Behindertenhilfe direkten Zugriff auf das Landesbuchhaltungssystem. Demzufolge erfolgt die (Vor-)Finanzierung der diesbezüglichen Leistungen und
Zuschüsse nach dem TTHG durch das Land Tirol und nicht wie bei der
hoheitlichen Mindestsicherung durch die Stadtgemeinde Innsbruck über
die voranschlagsunwirksame Gebarung.

Kostenbeiträge nach
TTHG gemäß Endabrechnungen

Entsprechend den der Kontrollabteilung vorliegenden Endabrechnungen
der Tiroler Landesregierung betrug der besagte 35 %-Beitrags-anteil für
das Abrechnungsjahr 2019 € 13.868.730,00. In den vergangenen prüfungsrelevanten Haushaltsjahren wurde der Gemeindebeitrag mittels
Bescheid im Jahr 2018 mit € 13.031.852,00 und im Jahr 2017 mit
€ 12.084.342,00 festgesetzt. Im Beobachtungszeitraum erhöhte sich der
Nettoaufwand für Maßnahmen der Behindertenhilfe kontinuierlich. Im
Abrechnungsjahr 2018 um rd. 7,8 % bzw. € 947.510,00 und im darauffolgenden Jahr 2019 um 6,4 % oder € 836.878,00.

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Zl. KA-14775/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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