Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.58
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ten Baumassendichte eine Nutzflächendichte festzulegen.
Zu Frage 6.: Überwiegend ist eine Baumassendichte von 1,1 festgelegt, in einigen
Randbereichen 0,9 und im zentralen Bereich rund um die Talstation der Seegrubenbahn 2,3.
Hinsichtlich der Bauplatzgrößen ist grundsätzlich eine maximale Bauplatzgröße von
1.400 m2 festgelegt. Einzelne Ausnahmen
bestehen bei bereits bebauten, größeren
Grundstücken oder bei Sonderflächen.
Zu Frage 7. und 8.: Derzeit bestehen keine
konkreten Bestrebungen für eine zusätzliche Erschließungsstrecke.
Nach einem diesbezüglichen Gemeinderats-Antrag von GR Mag. Kogler vom
10.07.2008 (Stadtsenat vom 13.08.2008)
wurde in Zusammenarbeit mit der Höheren
Technischen Lehranstalt (HTL) Innsbruck,
Höhere Abteilung für Bautechnik, im Rahmen von Diplomarbeiten die "Zweiterschließung der Hungerburg" als Trassenstudie in
zwei Varianten untersucht.
Dabei wurden grundsätzliche bautechnische
Lösungen der Erschließung über Sadrach
und Arzl aufgezeigt. Eine Maßnahmenbeurteilung sowie eine weitergehende Konkretisierung sind nicht erfolgt.
Zu Frage 9.: Eine solche zweite Straßenerschließung sollte möglichst bestehende
Siedlungsgebiete nicht zusätzlich belasten
und muss an das Innsbrucker bzw. das
übergeordnete Straßennetz entsprechend
leistungsfähig angebunden sein. Diese Lösungen konnten nicht aufgezeigt werden.
Die topografischen Gegebenheiten mit der
exponierten Lage der Hungerburg, welche
von Höttinger und Mühlauer Graben eingegrenzt ist, erfordern eine straßenbautechnisch anspruchsvolle und entsprechend
dem baulichen Aufwand teure Erschließung,
mit weitreichenden städtebaulichen bzw.
raumordnerischen Konsequenzen.
Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt neun Stunden.
GR-Sitzung 27.03.2014
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 21.03.2014 zur Anfrage von
GRin Dengg und MitunterzeichnerInnen vom
27.02.2014 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.
31.2
MagIbk/5139/MD-POL/5
Stadt Innsbruck und Beteiligungsunternehmen, jährliche Auftragsvergabe an ExpertInnen,
Sachverständige und GutachterInnen (GR Kritzinger)
Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Kritzinger und Mitunterzeichner
Folgendes mit:
Am 26.03.2014 gab es eine Besprechung
zwischen der Frau Bürgermeisterin, GR Kritzinger und Finanzdirektor Dr. Pühringer. Es
wurde vereinbart, dass GR Kritzinger zum
gestellten Thema Einblick in alle Auftragssummen, Vergaben und Namen der ExpertInnen, Sachverständigen und GutachterInnen der Innsbrucker Immobilien GesmbH &
Co KG (IIG), der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB), der Innsbrucker Soziale
Dienste GesmbH (ISD) und anderer erhält.
Weiters habe ich GR Kritzinger vorgeschlagen, dass er direkt bei den Gesellschaften
mit den entsprechenden Abteilungen Rechnungswesen die gesamten Auszüge durchgeht. Die ExpertInnen, Sachverständigen
und GutachterInnen reichen vom Naturschutzsachverständigen bis zu technischen
PlanerInnen einzelner Firmen.
Es wird die einfachste Lösung sein, damit
GR Kritzinger einen Einblick bekommt, was
er eigentlich ausgewertet haben möchte.
Die Termine werden wir dann dementsprechend vereinbaren. Allenfalls können wir
anschließend eine Zusammenfassung erstellen, denn es ist ja ein großer Stapel an
Protokollen aus dem Rechnungswesen, die
anfallen werden.