Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.59

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31.3

MagIbk/5139/MD-POL/6
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Verlegung von Haltestellen im Zuge
des Regional- und Straßenbahnprojekts, detaillierte Aufstellung
(GR Kritzinger)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GR Kritzinger und Mitunterzeichner
Folgendes mit: Siehe Beilage.
Die nachstehende Auflistung beinhaltet die
Änderung von Haltestellen im Zuge des
Tram-/Regionalbahnprojekts inklusive Ausführungsjahr und vorliegendem örtlichen
Lageplan.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 18.03.2014 zur Anfrage von
GR Kritzinger und Mitunterzeichner vom
27.02.2014 wurde den Klubs und den nicht
einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.
31.4

MagIbk/5139/MD-POL/7
Innsbrucker Verkehrsbetriebe und
Stubaitalbahn GesmbH (IVB), Tarifreform (GRin Reisecker)

Bgm.in Mag.a Oppitz-Plörer teilt zur Anfrage von GRin Reisecker Folgendes mit:
Zu Frage 1.: Es gab bereits Gespräche mit
dem Land Tirol zur Einführung eines landesweiten Tickets für Studierende. Die
Stadt Innsbruck wurde beratend zu diesen
Gesprächen hinzugezogen. Aufgrund der
Komplexität und Breitenwirkung gerade im
Bereich der Studierenden (sehr viele Studierende pendeln nach Innsbruck) dürfte
eine diesbezügliche Ticketlösung durch das
Land Tirol/Verkehrsverbund Tirol (VVT)
dieser NutzerInnengruppe mehr entgegenkommen als eine alleinige Lösung auf
Stadt-/IVB-Ebene.
Zu Frage 2.: Die Tarif-Arbeitsgruppe trifft
sich am 08.04.2014 für weiterführende Verhandlungen. Wann mit einer umfassenden
Tarifreform zu rechnen ist, kann zum derzeitigen Zeitpunkt nicht abschließend beantwortet werden.
Zu Frage 3.: Es liegen keine Beschlüsse
vor.
GR-Sitzung 27.03.2014

Anhang laut Stadtsenatsbeschluss vom
20.07.2010:
Der angefallene zeitliche Arbeitsaufwand
aller Dienststellen zur Erstellung dieser Beantwortungsvorlage beträgt dreißig Minuten.
Eine Kopie der Anfragebeantwortung gemäß Bericht des Büros des Magistratsdirektors vom 18.03.2014 zur Anfrage von
GRin Reisecker vom 27.02.2014 wurde den
Klubs und den nicht einem Klub angehörenden Gemeinderatsmitgliedern am Beginn
der Sitzung des Gemeinderates zur Verfügung gestellt.
32.

Einbringung von Anfragen

32.1

Errichtung von Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen,
Schaffung von geeigneten Abstellmöglichkeiten außerhalb der
öffentlichen Verkehrsflächen Stellplatzrichtlinie laut § 8 der Tiroler Bauordnung (TBO)
(GRin Reisecker )

GRin Reisecker: Ich stelle folgende Anfrage:
Wie bereits im Vorfeld angekündigt, bringe
ich eine Anfrage zu den Stellplatzrichtlinien
ein, weil die Wohnungskosten doch immer
wieder in den aktuellen Debatten vorkommen.
§ 8 der Tiroler Bauordnung (TBO) legt fest,
dass bei der Errichtung von Gebäuden und
sonstigen baulichen Anlagen für die zu erwartenden Kraftfahrzeuge der ständigen
Benützerinnen und der BesucherInnen einer
betreffenden Anlage geeignete Abstellmöglichkeiten außerhalb der öffentlichen Verkehrsflächen zu schaffen sind.
§ 8 Abs. 5 der TBO normiert, dass die Gemeinde durch Verordnung unter Bedachtnahme auf die örtlichen Erfordernisse für
bestimmte Arten von baulichen Anlagen die
Anzahl der nach Abs. 1 erster Satz erforderlichen Abstellmöglichkeiten festlegen kann.
Die Stadt Innsbruck hat in ihrer Stellplatzrichtlinie laut § 8 TBO Folgendes festgelegt:
1.1. Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser
und sonstige Gebäude mit Wohnungen, Wochenend- und Ferienhäuser,
Apartments, Garconnieren: bis 130 m2