Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.71
Suchen und Blättern in über 500 PDFs und 44.000 Seiten.
Gesamter Text dieser Seite:
Stadt Innsbruck im Rechnungsabschluss per 31.12.2019 dokumentierte
schließliche Rest von € 1.447.569,91 für sie nicht nachvollziehbar. Nach
Einschätzung der Kontrollabteilung hätte der schließliche Rest zum Jahresende unter Berücksichtigung der praktizierten Zahlungsabwicklung
mit dem Land dem Saldo aus Einnahmen und Ausgaben des Monats
Dezember 2019 (€ 1.489.254,85) entsprechen müssen. Der per
31.12.2019 im Rechnungsabschluss der Stadt Innsbruck ausgewiesene
schließliche Rest in Höhe von € 1.447.569,91 war somit nach Meinung
der Kontrollabteilung zu gering. Der Fehlbetrag belief sich nach den Berechnungen der Kontrollabteilung auf € 41.684,94.
Detaildarstellung
Abrechnung Kosten
hoheitliche
Mindestsicherung
Dezember 2019
Die gegenüber dem Land Tirol vorgenommene Abrechnung der Mindestsicherungskosten des Monats Dezember 2019 gestaltete sich im Detail
wie folgt:
Kosten hoheitliche Mindestsicherung
Abrechnung Dezember 2019 gegenüber Land
(Amt für Soziales vom 20.012020 in der Darstellung angepasst von Kontrollat>teilung)
Betrag in €
Kassenbestand per 01 .12.2019
-1.962 .698,44
zzgl. Ve rlagszuweisung La nd Timl
1.962.700,00
(t>ezahll am 27.1 22019)
zzgl. Einnahmen
abzg l. Ausgaben
abzgl Beihilf e (nichl abzugsfähi:ge Vorsteuern)
83 .199 ,69
-1.572.454 54
-1.489 254-,85
-67.669,63
K.a ssenbestand per 31 .12.2019
-1.556 922,92
Verlagszuweisung La nd Tim l
1.557 .000,00
(t>ezahlt am 29.012020)
Der Saldo zwischen den Einnahmen und Ausgaben errechnete sich mit
einem Betrag von € 1.489.254,85. Die auf der gesetzlichen Grundlage
des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes (GSBG) der
Stadt vom Land als Beihilfe refundierten (nicht abziehbaren) Vorsteuern
beliefen sich auf € 67.669,63. Per Ende Dezember 2019 ergab sich (inkl.
der nach GSBG zu refundierenden Vorsteuern) somit eine Gesamtsumme von € - 1.556.922,92. Wie die Kontrollabteilung bei ihrer Einschau feststellte, wurde der (aufgerundete) Betrag von € 1.557.000,00
vom Land Tirol am 29.01.2020 überwiesen.
Buchungs- und
Abrechnungsdifferenzen in
den Jahren 2017 und
2018
Empfehlungen
Aufgrund des Umstandes, dass sich im Hinblick auf den per 31.12.2019
ausgewiesenen schließlichen Rest nach Einschätzung der Kontrollabteilung ein Differenzbetrag ergibt, wurden von ihr auch die Abrechnungen
in Bezug auf die hoheitliche Mindestsicherung der Jahre 2017 und 2018
verifiziert. Dies insbesondere aus dem Grund um beurteilen zu können,
weshalb sich ein nach Meinung der Kontrollabteilung zu geringer
schließlicher Rest per 31.12.2019 ergibt und ob Buchungen bzw. Abrechnungen der vergangenen Jahre (bis 2017) einen Beitrag dazu leisteten. Zwar ließen sich für die Jahre 2017 und 2018 die in den Endabrechnungsbescheiden des Landes Tirol über die hoheitliche Mindestsicherung im Bezirk Innsbruck-Stadt ausgewiesenen Nettoaufwendungen
von der Kontrollabteilung ableiten.
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-14775/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
32