Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.60
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Wohnfläche: 1,1 Stellplätze pro
Wohneinheit bei 91 % BewohnerInnen
und 9 % BesucherInnen.
1.
Welche Unterlagen wurden an das
Land Tirol übermittelt? Sind alle notwendigen Unterlagen an das Land Tirol
übermittelt worden oder sind noch Unterlagen seitens der Stadt Innsbruck
ausständig? Wenn ja, welche sind
dies?
2.
Ist das Planungsgebiet "Arzl Ost" in
den derzeitigen Planungen des Örtlichen Raumordnungskonzept (ÖROKO)
als neues Siedlungsgebiet ausgewiesen?
3.
Wie sieht der derzeitige Planungsstand
seitens der Mag.-Abt. III, Stadtplanung,
Stadtentwicklung und Integration, für
dieses zukünftige Siedlungsgebiet aus?
4.
Wann strebt die Stadt Innsbruck die
tatsächliche Widmung und praktische
Besiedlung dieses Gebietes an?
5.
Sind Informationsveranstaltungen seitens der Stadt geplant um den EigentümerInnen einen Überblick über den
weiteren Verlauf des Verfahrens zu geben?
Frau Bürgermeisterin möge folgende Fragen beantworten:
1.
2.
Wie hoch waren die Stellplatzverpflichtungen, die seit Mai 2012 in der Baubewilligung vorgeschrieben wurden oder Gegenstand des Wettbewerbsverfahrens waren, für alle dem Wohnbau
dienenden Gebäude mit mehr als
20 Einheiten?
(Bitte um Auflistung der Gebäude mit
Angabe der jeweiligen Stellplatzverpflichtung und Datum der Baubewilligung bzw. Auslobung des Wettbewerbes.)
Was waren die Gründe für eine Abweichung der Stellplatzverpflichtung nach
oben oder nach unten in den oben genannten Gebäuden?
(Bitte um Auflistung der Gebäude samt
Begründung.)
Reisecker, eigenhändig
32.2
Planungsgebiet "Arzl Ost", derzeitiger Planungsstand für dieses
zukünftige Siedlungsgebiet, Informationsveranstaltungen über
den weiteren Verlauf des Verfahrens (GRin MMag.a TrawegerRavanelli)
GRin MMag.a Traweger-Ravanelli: Als das
Verfahren Arzl Ost eingeleitet wurde, hat die
Stadt Innsbruck den EigentümerInnen ein
transparentes und stark kommuniziertes
Verfahren versprochen. Es gab einige Besprechungen und auch die Vermessungen
sind vor geraumer Zeit erfolgt. Allerdings
sind seither keine Informationen an die EigentümerInnen ergangen. Es ist bekannt,
dass es einen Einspruch gegen die
Vermessung gegeben hat, der die Instanzen durchläuft. Es wurden auch von Seiten
der Stadt Unterlagen, die zum Umlegungsverfahren notwendig sind, an das Land weitergeleitet. Allerdings wurden keine Informationen über den momentanen Stand und die
zukünftige Entwicklung den EigentümerInnen weitergegeben, so wie dies ursprünglich zugesagt wurde.
Daraus ergeben sich folgende Fragen:
GR-Sitzung 27.03.2014
MMag.a Traweger-Ravanelli, Gruber und
Wanker, alle eigenhändig
33.
Einbringung von Anträgen
33.1
I-OEF 32/2014
Prüfung zur Errichtung einer Einbahnregelung im Bereich Knappenweg (GR Mag. Krackl)
GR Mag. Krackl: Ich stelle gemeinsam mit
meinen MitunterzeichnerInnen folgenden
Antrag:
Auf Bitte einer Anrainerin des Knappenweges, wurde gemeinsam mit den AntragsstellerInnen ein Lokalaugenschein durchgeführt. Vor allem an einer Stelle gibt es einen
sehr unübersichtlichen Bereich (gelbe Markierung), an dem es laut der Anrainerin immer wieder zu Schwierigkeiten und gefährlichen Situationen kommt. Eine Einbahnregelung, wie im beigefügten Plan eingezeichnet, würde diese Situation wesentlich verbessern, ohne große Umwege für die AnrainerInnen zu erzeugen.