Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.81
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Im Jahr 2018 waren einerseits ein Dienstposten der Verwendungsgruppe B/b im Referat Mindestsicherung und andererseits eine Stelle der
Verwendungsgruppe C/c im Referat Sozialplanung und stationäre Pflege
unbesetzt. Im darauffolgenden Rechnungsjahr 2019 waren weiterhin
zwei Planstellen der Verwendungsgruppe B/b im Referat Rehabilitation
und Behindertenhilfe noch nicht besetzt.
(Ist-)Personalausstattung
2017 bis 2020
Die Entwicklung des tatsächlichen (IST-)Personalstandes der jeweiligen
Referate basierend auf Vollzeitstellen gemäß den Dienstpostenverteilungsplänen stellte sich im Beobachtungszeitraum 2017 bis 2020 (zum
Stichtag 16.10.2020) wie folgt dar:
(IST-)Personalausstattung (Vollzeitäquivalent)
Amt für Soziales
Verwendungs- bzw.
Entlohnungsgruppe
A / a - Höherer Dienst
2020 1)
2019
2018
2017
2,000
1,000
1,000
1,000
B / b - Gehobener Dienst
26,000 25,500 26,350 24,850
C / c - Fachdienst
4,050
3,875
3,875
3,750
D / d - Mittlerer Dienst
1,500
1,500
1,500
1,500
Gesamt
33,550 31,875 32,725 31,100
1)
Stand per 16.10.2020
Zum Prüfungszeitpunkt (Stand per 16.10.2020) waren im Amt für Soziales insgesamt 43 Bedienstete beschäftigt. Hiervon standen 25 Mitarbeiter in einem vollbeschäftigten Dienstverhältnis, weitere 12 Mitarbeiter
gingen einer Teilzeitbeschäftigung nach. Fünf Mitarbeiterinnen sind derzeit im vorzeitigen Mutterschutz bzw. in Elternkarenz. Ein (vollbeschäftigter) Beamter hat Altersteilzeit in Form eines Blockmodells für den Zeitraum vom 01.09.2017 bis zum 31.08.2022 vereinbart. Mit 01.09.2020
begann seine Freistellungsphase.
In der besagten Fachdienststelle waren sohin ohne Berücksichtigung der
karenzierten Mitarbeiterinnen und dem in Altersteilzeit befindlichen Beamten insgesamt 25 Frauen und 12 Männer beschäftigt.
Die im Dienstpostenplan verfügbaren 33 Arbeitsstellen pro Haushaltsjahr
waren zum Zeitpunkt der Prüfung der Kontrollabteilung in den Haushaltsjahren 2017 bis 2019 nahezu vollständig besetzt. Im Gegensatz dazu
war im Jahr 2020 der effektive Mitarbeiteranteil (33,550) geringfügig höher als der durch den Gemeinderat der Landeshauptstadt Innsbruck beschlossene Dienstpostenanteil (33,000). Demzufolge war ein(e) Mitarbeiter(in) mit einer errechneten Arbeitszeit von 22 Wochenstunden (Vollzeitäquivalent von 0,550) abweichend vom verbindlichen Dienstpostenplan dem Amt für Soziales zugewiesen.
Die Abweichung im Bereich A/a – Höherer Dienst ist auf die Nachbesetzung des seinerzeitigen Leiters der Mindestsicherung, der in der Verwendungsgruppe B, Dienstklasse VII eingestuft war, durch eine Juristin
zurückzuführen.
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Zl. KA-14775/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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