Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.91
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Leistungen auf dem Gebiet der Geotechnik werden durch den Amtsvorstand durchgeführt. Für das Produkt „Brandschutztechnische Beurteilung von Veranstaltungen und Überwachung“, kurz „Brandsicherheitswache“, führen der Amtsvorstand und drei weitere Mitarbeiter
Tätigkeiten im Vorfeld von Veranstaltungen bzw. im Rahmen dieser
durch. Des Weiteren wirkt ein Mitarbeiter des Sekretariats administrativ bei der Abwicklung der Kostenvorschreibungen für durchgeführte
Brandsicherheitswachen mit.
Das Hauptaufgabenfeld der meisten der 14 Mitarbeiter des Referates
„Hochbau, Brandschutz und Bauphysik“ war überwiegend den Produkten „Technische Genehmigungsverfahren“ und „Überwachung der
Bautätigkeit des Baubestandes“ zuzuordnen. Hierbei handelte es sich
u.a. um Beratungs- und Gutachtertätigkeiten in Zusammenhang mit
Verfahren gemäß Tiroler Bauordnung (TBO) unter Berücksichtigung
der Technischen Bauvorschriften (TBV) und OIB-Richtlinien sowie
Verfahren auf Basis weiterer Gesetzesmaterien. Außerdem übten die
sogenannten „Baupolizisten“ in den ihnen zugeordneten Revieren
Kontrolltätigkeiten im Außendienst durch. Die Mitarbeiter des Referates wirken zudem bei der Koordinierung, Erbringung und Abrechnung
von Brandsicherheitswachen im Rahmen des Produktes „Veranstaltungsüberwachung“ mit. Leistungen auf dem Gebiet der Produkte
„Schall- und Erschütterungsschutz“, „Statik“ und „Bauphysik – Schall,
Licht und Energie“ werden ausschließlich durch den Referenten erbracht.
Die Aufgaben des Referates „Gebäude- und Wohnungsregister“ bestehen in der Erfassung und Aktualisierung statistischer Daten von
bewilligten und anzeigepflichtigen Baumaßnahmen in das GWRRegister.
Empfehlungen und
Reaktion im
Anhörungsverfahren
Rechtsmaterie
Die Kontrollabteilung konnte hinsichtlich der Funktionsmatrix in einigen Fällen Unschärfen feststellen und empfahl eine entsprechende
Aktualisierung. Im Anhörungsverfahren teilte das Amt der Bau- und
Feuerpolizei mit, den Empfehlungen der Kontrollabteilung zu folgen.
4 Gesetzliche Grundlagen
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Wesentliche Aufgaben der Bau- und Feuerpolizei sind die Mitwirkung
an bewilligungs- und anzeigepflichtigen Genehmigungsverfahren, die
Erstellung von Gutachten und Stellungnahmen in bau- und feuerpolizeilichen Belangen, die Überwachung der Bautätigkeit sowie die dauerhafte Einhaltung von Bescheidauflagen auf Grundlage der zum Zeitpunkt des Bescheides gültigen Gesetze und rechtsverbindlichen Normen für den beinahe gesamten Baubestand im Gemeindegebiet von
Innsbruck.
Die für die Arbeit der geprüften Dienststelle grundlegendsten zwei
Rechtsnormen sind die Tiroler Bauordnung 2018 und die Tiroler Feuerpolizeiordnung 1998. Für das Referat „Gebäude- und Wohnungsregister“ bildet das Gebäude- und Wohnungsregister-Gesetz die gesetzliche Grundlage.
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Zl. KA-12068/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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