Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.93
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ler Art ist auf Verlangen den Ländern Zugriff auf die die Gemeinden
des Landes betreffenden Daten gemäß § 7 Abs. 2 Ziffer 1 zu gewähren.
Die Beschaffung der Daten und die Befüllung der Online-Applikation
erfolgt u.a. über Verwaltungsdaten bei den Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften und Landesregierungen, soweit bei diesen in
Wahrnehmung der gemäß Art. 118 Abs. 7 B-VG übertragenen Aufgaben der örtlichen Baupolizei derartige Daten anfallen. Die Registerund Verwaltungsdaten sind von den genannten, zur Datenbereitstellung verpflichteten Stellen über eine von der Bundesanstalt zur Verfügung gestellte Online-Applikation (Adress-GWR-Online) zu übermitteln. Innerhalb des Stadtmagistrats Innsbruck besorgt diese Aufgabe
das Referat „Gebäude- und Wohnungsregister“.
5 Finanzgebarung (Jahresrechnung)
Ein- und Ausgaben
Bau- und Feuerpolizei
Die Einnahmen und Ausgaben des Amtes der Bau- und Feuerpolizei
wurden in der städtischen Jahresrechnung auf den Unterabschnitten
131010 Bau- und Feuerpolizei und 920000 Ausschließliche Gemeindeabgaben gebucht und stellen sich für die Zeitreihe 2017 – 2019 wie
folgt dar:
2017
EIA
E
Unterabschnitt
13101 0 Bau- und Feuerpolizei
2018
2019
Soll
Soll
Diff. z. Vj.
Soll
[€:]
[€:]
[€:]
[€:]
55. 11 7,62
60.355, 16
5.237.54
1.5611.248,28 1.562.677,86
A
13 1010 Bau- und Feuerpolizei
E
920000 aus&ehl Gemeindeabgaben
54. 106,32
41.662,02
Diff. z. Vj.
[€:]
54.862,99
-5.49"2, i7
1.429,58 11.615.451 ,32
52.773,46
41.94 1,28
279,26
-1 2.444,3©
Erläuterung der
Einnahmen
Einnahmen auf dem Unterabschnitt 131010 sind ausschließlich auf
Kostenersätze für durchgeführte Brandsicherheitswachen gemäß § 6
Feuerpolizeiordnung 1998 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 AVG 1991
zurückzuführen. Die Einnahmen auf dem Unterabschnitt 920000 (Post
856600) resultieren aus Kostenvorschreibungen von Verwaltungsabgaben für erteilte Benützungsbewilligungen, eingebrachte und bearbeitete Bauanzeigen, Bescheinigungen gemäß § 6 WEG 2002 sowie
aus feuerpolizeilichen Bescheiden, mit welchen Veranstaltern unter
bestimmten Voraussetzungen die Einrichtung einer Brandsicherheitswache gemäß § 6 Abs. 1 Feuerpolizeiordnung 1998 vorgeschrieben
wird.
Erläuterung der
Ausgaben
Im Unterabschnitt 131010 Bau- und Feuerpolizei waren die Ausgaben
folgenden Anordnungsberechtigten zuzuordnen:
2017
AOB
1107 Prasid1alangelegenheiten
2018
2019
Soll
Soll
Diff. z. Vj.
Soll
Diff. z. Vj.
[{]
[{]
(€]
[{]
(€)
2A85,.:l.:I
2.613,35
127,91
2.756,45
143,10
1110 Personatwesen .................................................................................................
11.504.700,35 1.-198.983,00
-5.7 16 ,46 l.558.749,7 1
59.765,82
1118 IT ufld IKamm.tech.nik
3.039,35
8.346,22
5.3il6,87
4.140,48
-4205,74
1162 Bau- und Feuerpolizei
5 1.023,14
52.734,401
1.711 ,26
49.804,"68
-2.929,72
1.429,58 1.615A51,3"2
52. 773,46
............................................................................................................... ................................................................. ...............................................................
Gesamt
1.561.248,28 1.562.677,86
…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-12068/2020
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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