Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.103

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7 Fallzahlen
7.1 Allgemeines
Fallzahlen des Amtes

Die Führung von Fallzahlen beruht auf der in früheren Jahren vorgenommenen Einführung der Balance Scorecard (BSC), deren Zielsetzung es war, die Aktivitäten im Stadtmagistrat zu dokumentieren, zu
steuern und zu messen. Die Fallzahlen stehen dabei in Verbindung
mit definierten Produkten des Amtes der Bau- und Feuerpolizei.

n Anbringen

3412

Überwachung der Bautätigkeit und des Baubestandes

Anzahl der durchgeführten Einsätze
(Überwachungen, Übe~prüfungen,
Feststellungen, Durchführungen,
Anordnungen )

34 13

Exekution der Feuerpolizeiordnung

Anzahl der durchgeführten Feuerbeschauen inkl. feuerpol izeilicher
Ortsaugenscheine

61

229

271

3414

Leistun gen auf dem Gebiet des Schall- und Erschütterungsschutzes

Anzahl der Messungen, Gutachten ,
Beschwerden und Prüfungen

07

21

181

34 15

Veranstaltungsüberwachung

Anzahl der Veranstaltungsüberwachungen , Besprechungen
von sicherheitstechn( Belangen,
Kontrollen und Probenteilnahmen

3417

Zurverfügungstellung von
Unterlagen für Interne
und Externe

Anzahl der Bereitstellung und Wartung von Planunterlagen und Fachberatung und Information von Parteien

Für das Referat „Gebäude- und Wohnungsregister“ bzw. das Produkt
3423 „Führung des Gebäude- und Wohnungsregisters“ lagen keine
Fallzahlen vor.
7.2 Produkt „Technische Genehmigungsverfahren“
Technische
Genehmigungsverfahren

Das Produkt „Technische Genehmigungsverfahren“ des Referates
„Hochbau, Brandschutz und Bauphysik“ umfasst Koordinations-, Beratungs- und Begutachtungsleistungen sowie allenfalls Bescheiderstellungen in Verbindung mit jenen gesetzlichen Vorschriften, die im Zuständigkeitsbereich des Amtes liegen.
Die Fallzahlenerfassung der Bau- und Feuerpolizei weist im Schnitt
jährlich 1.308 eingelangte bzw. bearbeitete Fälle aus. Ein Rückschluss
auf die Komplexität der Fälle ließ sich nicht ableiten.
Die Fallzahl umfasst diverse Prozesse wie die Mitwirkung bei bzw. die
leitende Durchführung von u.a. Bauansuchen, Bauanzeigen, bewilligungs- und anzeigepflichtigen Werbeeinrichtungen, Feststellungsverfahren nach TBO 2018 (Feststellung des rechtmäßigen Bestandes),
Grundteilungen, Gutachten nach dem Mietrechtsgesetz (MRG) und
Wohnungseigentumsgesetz 2002 (WEG 2002) oder auch Genehmigungsverfahren für gewerbliche Betriebsanlagen. Die Fallzahlenermittlung erfolgt dabei auf Basis mehrerer unterschiedlicher Verzeichnisse

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Zl. KA-12068/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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