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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf

- S.105

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Unter „Anliegerabgaben“ wird die Ermittlung der Bemessungsgrundlagen für die Vorschreibung von Abgaben nach dem Tiroler Verkehrsaufschließungsabgabengesetz 2011 (TVAG 2011) bezeichnet. Hierbei
handelt es sich um die Ermittlung des Erschließungsbeitrages auf Basis des Baumassenanteils gemäß § 9 Abs. 4 und des Bauplatzanteils
(§ 9 Abs. 2) sowie des Gehsteigbeitrages, wiederum nach Baumassenanteil (§ 21 Abs. 3) und Bauplatzanteil (§ 21 Abs. 2).
Die Mitwirkung an gewerbebehördlichen Betriebsanlagengenehmigungsverfahren umfasst Gutachtertätigkeiten in Form einer bau- und
feuerpolizeilichen Beurteilung.
Im Zuge von Grundstückszusammenlegungen sowie der Änderung
von Grundstücksgrenzen ist eine Stellungnahme durch die Sachverständigen der Bau- und Feuerpolizei abzugeben, ob Einwände hinsichtlich bestehender und künftiger Bebauungen bestehen.
Für die Schlichtungsstellen des Amtes für Wohnungsservice der
MA IV werden vom Amt der Bau- und Feuerpolizei Sachverständigenleistungen in Zusammenhang mit Anträgen gemäß § 38 MRG sowie
§ 14 und § 22 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) erbracht.
Die Sachverständigen der Bau- und Feuerpolizei erbringen u.a. auch
Bescheinigungen über den Bestand an wohnungseigentumstauglichen
Objekten gemäß § 6 Abs. 1 WEG.
Nach Summation sämtlicher von der Kontrollabteilung ermittelter Einzelfallzahlen ergaben sich für alle drei Jahre prozentuell geringfügige
Unschärfen zu den amtsseitig ermittelten Fallzahlen. Diese ließen
sich auf die Sachgebiete Bauansuchen, Bauanzeige sowie bewilligungs-/anzeigepflichtige Werbeeinrichtungen zurückführen, jedoch
nicht weiter verifizieren.
7.3 Produkt „Überwachung der Bautätigkeit und des Baubestandes“
Erläuterung Fallzahl

Die Fallzahl zum Produkt 3412 „Überwachung der Bautätigkeit und
des Baubestandes“ fußt auf geführten Aufzeichnungen zu den vorgenommenen Außendiensten der Sachverständigen. Diese umfassen
Kontrolltätigkeiten des Baubestandes im Rahmen der gesetzlichen
Aufträge, Baubeginnfeststellungen, die Verfolgung von Anzeigen und
Anfragen, die anlassbezogene Anordnung von Maßnahmen und die
Kontrolle auf Durchführung derselben.
7.4 Produkt „Exekution der Feuerpolizeiordnung“

Produktbeschreibung

Die Produktbeschreibung zum Produkt 3433 weist folgende Aufgaben
aus:
 Koordination und Durchführung von Feuerbeschauen nach der Tiroler Feuerpolizeiordnung; Durchführung allgemeiner, sonstiger
feuerpolizeilicher Überprüfungen; mündliche und schriftliche Auskunftserteilungen; Bescheiderstellungen,
 Durchführung von Nachbeschauen aufgrund von aufgezeigten
Mängeln bei Feuerbeschauen,

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Zl. KA-12068/2020

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

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