Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Kurzprotokoll.pdf
- S.131
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Die Dringlichkeit ergibt sich im Hinblick auf die Vermeidung ggf. frustrierter Kosten für die
Stadt, weil in Kürze Bodenmarkierungen angebracht werden sollen, die auf die
„Begegnungszone" hinweisen, welche aber im Falle der Verordnung einer Fußgängerzone
wieder entfernt werden müssten.
Bedeckungsvorsch/ag: nicht erforderlich
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