Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.14

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- 378 -

Akt jetzt auf die Tagesordnung nimmst, war
nicht richtig, weil das bestimmt der Gemeinderat und nicht Deine Person.
Bgm. Willi: Ich lese nochmals vor:
"Erachtet der Bürgermeister, dass ein Beschluss des Gemeinderates, des Stadtsenates offenbar den Interessen der Gemeinde
zuwiderläuft, so hat er mit dem Vollzug innezuhalten und den Gegenstand in der
nächsten Sitzung des Gemeinderates …
- das ist heute … zur neuerlichen Beratung und Entscheidung zu bringen."
StRin Mag.a Oppitz-Plörer: Ich beantrage
eine Sitzungsunterbrechung.
Die Dynamik zieht sich eigentlich fort. Das
heißt, man wartet Deinerseits bis zum letzten Zeitpunkt, dass ein Vorschlag für die
Hauptversammlung der IKB am 02.07.2021
kommt. Anschließend findet die Sitzung des
Stadtsenates statt.
Wenn Du, Herr Bürgermeister die Sitzungsführung im Stadtsenat rügst, dass etwas
nicht geschäftsordnungsmäßig abgelaufen
wäre, dann steht es Dir frei, Dich bei der
Landesaufsicht zur Anzeige zu bringen.
Es gibt den von Dir zitierten Paragraphen.
Wenn Du glaubst, dass die Besetzung der
Aufsichtsräte nicht den Interessen der Stadt
entspricht, bitte ich schon auseinanderzuhalten, ob diese den Interessen der Stadt oder den Interessen der GRÜNEN zuwiderläuft. Das ist nicht personenidentisch.
Ich würde um eine Sitzungsunterbrechung
bitten, weil der Punkt jetzt überraschend auf
die Tagesordnung gesetzt wird. Wir möchten uns beraten, ob wir diesem Nachtrag
zustimmen. Herr Bürgermeister, Du nimmst
jetzt wissentlich in Kauf, wenn der Akt nicht
auf den Nachtrag gesetzt wird, die Klubobfrau im Vorhinein kein Einvernehmen mit
den anderen herstellt, dass der Akt erst in
der nächsten Sitzung des Gemeinderates
behandelt wird. Das wäre Ende Juni. Die
Hauptversammlung bei der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG (IKB) soll am
02.07.2021 stattfinden, in der die neuen Mitglieder des Aufsichtsrates vorgeschlagen
werden.
Man begibt sich in einen bewusst herbeigeführten Stress oder Zeitverzug, denn die
GR-Sitzung 27.05.2021

Abstimmung wäre zuvor durchaus mit allen
Klubs möglich gewesen. Ich hoffe nicht,
dass dieses Vorgehen, das im IStR durchaus so vorgesehen ist - das möchte ich außer Streit stellen - jetzt einfach in Richtung
einer Eskalationsstufe getrieben wird.
Bgm. Willi: Ich werde natürlich diese Sitzungsunterbrechung machen. Aber, StRin
Mag.a Oppitz-Plörer, ich weise Ihre Behauptungen auf das Schärfste zurück.
Wer hat gestern in der Sitzung des Stadtsenates die Eskalation herbeigeführt? Ich
wollte den Punkt auf Grund der stattgefundenen Diskussion von der Tagesordnung
absetzen. Wer war dagegen? Unter anderem Sie, StRin Mag.a Oppitz-Plörer! Sie wollten den Akt im Stadtsenat unbedingt abgestimmt haben, was Ihr gutes Recht ist, aber
machen Sie mir daraus keinen Vorwurf.
Bgm. Willi unterbricht um 09:20 Uhr die Sitzung und setzt die Beratungen um
09:50 Uhr nach Feststellung der Beschlussfähigkeit wieder fort.
Bgm. Willi: Ich ersuche die Magistratsdirektorin die Rechtslage nochmal genau zu erklären, bevor wir über die Genehmigung der
Tagesordnung abstimmen.
MDin Mag.a Herlitschka: § 34 Stadtrecht
der Landeshauptstadt Innsbruck (IStR) ist
geradezu eine Art Notrecht, die den Bürgermeister dazu verpflichtet, wenn er den
Sachverhalt als erfüllt betrachtet, diesen
Punkt auf die Tagesordnung zu setzen.
Dazu ist keine weitere Abstimmung notwendig, egal mit welchem Quorum, ob einfache
oder 2/3-Mehrheit. Darüber hinaus stellt
sich dann die Frage, ob der Akt in öffentlicher oder nicht öffentlicher Sitzung behandelt wird. Dazu empfehle ich aus Gründen
des Datenschutzes ganz klar die Behandlung in nicht öffentlicher Sitzung, weil es um
den Schutz von persönlichen Daten von
Personen geht, die noch nicht in der Zeitung
genannt wurden.
Der Gemeinderat hat die Möglichkeit mit
einfacher Mehrheit darüber zu entscheiden,
sich inhaltlich und ohne Zeitdruck beraten
zu können und den Punkt in der Sitzung des
Gemeinderates im Juni zu behandeln. Der