Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.15

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- 379 -

Punkt kann in der Sitzung des Gemeinderates im Juni auf die Tagesordnung genommen werden. Die Entscheidung darüber erfolgt mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates.

ich aus der Anfragebeantwortung herauslesen kann, dass die Bearbeitung zwar fünf
Stunden gedauert hat, aber eigentlich nichts
dazu gesagt werden kann, können wir den
Akt auch in öffentlicher Sitzung debattieren.

Bgm. Willi: Weil der Wunsch geäußert
wurde, dass sich manche MandatarInnen
noch intensiver mit den Unterlagen beschäftigen möchten, lasse ich darüber abstimmen, ob der Punkt heute auf der Tagesordnung bleibt oder auf die Sitzung des Gemeinderates im Juni verschoben wird.

Bgm. Willi: GRin Dengg, die Behandlung
der Anfragebeantwortung in nicht öffentlicher Sitzung wurde von Ihnen beantragt,
daher lasse ich darüber abstimmen.

Mehrheitsbeschluss (gegen GRÜNE, SPÖ,
NEOS und ALI, 17 Stimmen):
Der Akt Ausübung des Vorschlagsrechts für
die Wahl in den Aufsichtsrat der Innsbrucker
Kommunalbetriebe AG wird in der heutigen
Sitzung behandelt.
Bgm. Willi: Damit werden wir heute darüber beraten. Ich hoffe, der Gemeinderat
folgt der Empfehlung der Magistratsdirektorin, den Akt in nicht öffentlicher Sitzung zu
debattieren.
Ich beantrage, nachstehend angeführte
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung zu
verweisen:
Zu Punkt 10., Anträge des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Wohnbau und Projekte:
h)

Hungerburg, Umbrückleralmweg, Ansuchen um Änderung Örtliches Raumordnungskonzept (ÖROKO) und Flächenwidmungsplan

Zu Punkt 15., Allfällige Debatten gemäß
§ 18 Abs. 5 GOGR:
-

Städtische Dienststellen, Rechts- und
Beratungskosten (GRin Dengg)

Antrag des Bürgermeisters:
-

Ausübung des Vorschlagsrechts für die
Wahl in den Aufsichtsrat der Innsbrucker Kommunalbetriebe AG (IKB)

Beschluss (einstimmig):
Der Verweisung vorstehend angeführter
Punkte in die nicht öffentliche Sitzung wird
zugestimmt.
6.

Petition "Änderung der Richtlinien
für Straßenmusizierende"
Bgm. Willi teilt mit, dass eine Petition über
die "Änderung der Richtlinien für Straßenmusizierende" eingegangen ist.
Die eingebrachte Unterlage liegt in der Geschäftsstelle für Gemeinderat und Stadtsenat zur Einsichtnahme für die Mitglieder
des Gemeinderates auf.
Es wird Kenntnis genommen.
7.

Städtische Dienststellen, Rechtsund Beratungskosten (GRin Dengg)
GRin Dengg: Ich habe bei meiner Anfrage
"Städtische Dienststellen, Rechts- und Beratungskosten" beantragt, diesen Punkt in
nicht öffentlicher Sitzung zu behandeln. Da
GR-Sitzung 27.05.2021

GfGR/118/2021
Wiedervorlage von Anträgen gemäß § 20 Abs. 6 GOGR

Bgm. Willi: Gemäß § 20 Abs. 6 der Geschäftsordnung des Gemeinderates, seiner
Ausschüsse und des Stadtsenates (GOGR)
habe ich als Bürgermeister Anträge von Gemeinderatsmitgliedern dem Gemeinderat
vorzulegen, sofern diese Anträge nicht innerhalb eines Jahres erledigt worden sind.
Folgende Anträge gelten demnach als noch
nicht abgeschlossen:
Gemeinderat vom 30.04.2020:
-

Zu Zl. GfGR/98/2021

GfGR/115/2021

Zahl GfGR/125/2020, "Stadtmagistrat
Innsbruck, Besetzung von Führungspositionen" (Bgm.-Stellv. Lassenberger):
Eingebracht im Gemeinderat am
30.04.2020, erfolgte am 20.05.2020 die
Zuweisung an den Stadtsenat zur
selbstständigen Erledigung.