Gemeinderatsprotokolle seit 2002

Jahr: 2014

/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf

- S.71

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(zu Punkt 17.)

Zl. KA-00135/2014

BERICHT
ÜBER DIE FOLLOW UP-EINSCHAU 2013
Der gemeinderätliche Kontrollausschuss hat den ihm zugemittelten Bericht der
Kontrollabteilung über die Follow up – Einschau 2013 eingehend behandelt und
erstattet mit Datum vom 13.03.2014 dem Gemeinderat folgenden Bericht:
Der Bericht der Kontrollabteilung vom 03.03.2014, Zl. KA-00135/2014, ist allen
Klubobleuten zugegangen; zusätzlich wird auf die Möglichkeit jedes Gemeinderates, den Bericht bei den Akten zum Gemeinderat oder in der Mag. Abteilung I,
Kanzlei für Gemeinderat und Stadtsenat einzusehen, verwiesen.

1 Prüfungsgegenstand
1

Die Kontrollabteilung hat im Sinne der Bestimmungen des § 74c des Stadtrechtes
der Landeshauptstadt Innsbruck 1975 (IStR) eine Follow up – Einschau zu jenen
Berichten durchgeführt, die im Jahr 2013 für den Bereich des Stadtmagistrates
verfasst und in weiterer Folge im gemeinderätlichen Kontrollausschuss bzw. im
Gemeinderat behandelt worden sind.
Weiters enthält die aktuelle Follow up – Einschau auch jene Empfehlungen, welche von der Kontrollabteilung anlässlich der im Jahr 2013 durchgeführten Prüfungen von Unternehmungen (und sonstigen Rechtsträgern), die auf Basis der maßgeblichen Bestimmungen des IStR der Prüfkompetenz der Kontrollabteilung unterliegen, ausgesprochen worden sind.
Darüber hinaus wurden auch jene Empfehlungen aus der vorangegangenen
Follow up – Einschau 2012 wieder aufgegriffen, die nach Einschätzung der Kontrollabteilung bisher ganz oder teilweise (mit entsprechender Begründung) unerledigt geblieben waren bzw. zu denen angekündigt wurde, ihnen in Zukunft zu entsprechen.
Soweit Empfehlungen der Kontrollabteilung durch Beschlüsse des gemeinderätlichen Kontrollausschusses bzw. des Gemeinderates verstärkt/ergänzt wurden, ist
auch der Realisierungsgrad dieser Beschlüsse überprüft worden. Diesbezüglich
wird auf die Ausführungen in Tzn 24 ff, 31 und 46 verwiesen.
2 Vorgangsweise

2

Im Rahmen dieser Prüfung wurden die jeweiligen Dienststellen bzw. Geschäftsführungen der betroffenen Unternehmungen (und sonstigen Rechtsträger) mit dem
Ersuchen angeschrieben, der Kontrollabteilung über zwischenzeitig getroffene
Veranlassungen auf direktem Wege zu berichten und diese durch geeignete
Nachweise zu belegen.
Für den Bereich des Stadtmagistrates wurden der Magistratsdirektor sowie die
zuständigen Abteilungs- und Amtsleitungen vom Vorhaben der Kontrollabteilung
abschriftlich in Kenntnis gesetzt.

…………………………………………………………………………………………………………………………………….
Zl. KA-00135/2014

Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses

1