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Jahr: 2021

/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf

- S.45

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- 409 -

liegt beim Mieter, ob er seinen Standort dort
weiter betreiben will. Solange es noch Mietrechtsgesetze gibt, sind solche Dinge darin
geregelt. Wir können hier natürlich darüber
diskutieren, aber ändern muss die Bundesregierung solche Gesetze.

Daher ist hier zu erwähnen, dass die Firma
Einwaller kein Vetorecht hat, aber anzuhören ist. Gastgärten werden nur genehmigt,
wenn Zustimmungen vorliegen, so ist das in
der Richtlinie enthalten und muss daher umgesetzt werden.

GR Mag. Fritz, Du hast recht, wir sprechen
hier über eine Gastgartenrichtlinie und nicht
über eine -verordnung. Wenn eine Richtlinie
vorhanden ist, sind die dort aufgezählten
Maßnahmen umzusetzen. Wäre dies geschehen, hätten wir uns vielleicht auch für
die Installierung der großen Variante eines
Gastgartens entschieden. Ich glaube, dass
es außer Frage steht, dass wir Gastgärten
in der Altstadt ermöglichen wollen.

Ich bin dafür, dass die Richtlinie eingehalten
wird. Der Stadtsenat hält sich an diese Regeln. Wir haben die Richtlinie beschlossen,
die auf der Homepage der Stadt Innsbruck
zu finden ist. Daher müssen wir diese auch
einhalten.

Schlussendlich haben wir für die Betriebe in
der Altstadt eine finanzielle Unterstützung
zur Verfügung gestellt, dass dort wieder Leben einkehrt.
Uns geht es nicht darum, einen Gastgarten
zu verhindern. Damals haben wir uns nur
für die kleine Variante entschieden, weil
keine Stellungnahme der Firma Einwaller
vorlag, was wir uns gewünscht hätten. Daher war eine Beurteilung aus unserer Sicht
nicht möglich.
Abschließend kommt für uns nur die Variante des kleinen Gastgartens in Frage, weil
im Akt noch keine offizielle Stellungnahme
der Firma Einwaller vorliegt. Aber ich
möchte nochmals festhalten, dass wir nicht
gegen den Gastgartenwerber vorgehen wollen, sondern aus unserer Sicht ist die Richtlinie einzuhalten. Da dies bei anderen Gastgärten seitens des Bürgermeisters immer
wieder betont wird, ist sie in dem Fall für
uns auch gültig.
(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Kunst: Ich möchte zu den Ausführungen von GR Mag. Fritz noch eine Ergänzung bringen, da er ausgeführt hat, dass die
Richtlinie ein Zettel mit keiner Bindung ist.
In meiner Beamtenausbildung habe ich gelernt, dass eine Richtlinie eine Handlungsvorschrift mit bindendem Charakter ist. Es
wäre sicher nicht notwendig eine Richtlinie
auszuarbeiten, wenn man sich an die darin
festgehaltenen Maßnahmen nicht halten
muss.

GR-Sitzung 27.05.2021

(Auf Wunsch werden Wortmeldungen der
MandatarInnen von FPÖ - Rudi Federspiel
nicht mehr gegendert.)
GR Mayer: Ich möchte mich den Worten
von GRin Mag.a Seidl und GRin Heisz anschließen, daher wird meine Wortmeldung
relativ kurz ausfallen. Eine 100 %ige Gleichbehandlung wird es sowieso nie geben. Es
gibt einige GastronomInnen, die gerne einen Gastgarten hätten, diesen aber auf
Grund der Platzverhältnisse nicht umsetzen
können. Andere wiederum haben viel Platz
vor der Gaststätte und wollen doch keinen
Garten.
Mir ist jede Maßnahme recht, die die Altund Innenstadt belebt, dies gerade in der
Zeit nach der COVID-19-Pandemie und vor
allem in Bezug auf den Tourismus, den wir
alle dringend brauchen.
Wir sollten uns hier nicht - das ist leider passiert - dem Kleinkrieg, der zwischen dem
Besitzer des Hauses und dem Mieter stattfindet, anschießen. Wir wollen keinen StellvertreterInnenkrieg haben. Es ist in diesem
Fall ein goldener Mittelweg notwendig, der
heute bereits aufgezeigt worden ist.
Ich finde den Abänderungsantrag der Innsbrucker Volkspartei (ÖVP) gut, denn er
schlägt einen Mittelweg vor. Daher werde
ich zustimmen. Zudem beantrage ich
das Ende der Debatte.
Bgm.-Stellv. Ing. Mag. Anzengruber,
BSc: Über einen Antrag auf Schluss der
Debatte ist sofort abzustimmen.
Beschluss (einstimmig):
Vorstehender Antrag auf Schluss der Debatte wird angenommen.
GR Onay: Eine Anregung zur Wortmeldung
von GRin Mag.a Seidl: Eine Aussage, dass