Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.76
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worden ist. Weitere 25 % des Abtarifierungsverlustes wurden von der IVB aus
MÖSt-Mitteln des Landes Tirol und die verbleibenden 50 % vom Bund finanziert.
Zur buchhalterischen Abwicklung der Auszahlungen durch die MA IV bemängelte
die Kontrollabteilung, dass eine periodenreine Erfassung der Auszahlungen nicht
erfolgt ist. So wurde die Vp. 1/875000-755110 im Haushaltsjahr 2009 bei einem
budgetierten Betrag von € 80.000,00 mit insgesamt 3 Teilbeträgen im Gesamtausmaß von € 79.683,93 (€ 6.461,82, € 31.222,11 und € 42.000,00) bebucht. Der
erste Betrag betraf eine Restsumme des Wintersemesters 2008/2009. Für das
Sommersemester 2009 wurde von der IVB ein Betrag in Höhe von € 31.222,11
verrechnet. Für das Wintersemester 2009/2010 ist ein Gesamtbetrag in Höhe von
€ 44.076,51 angefallen, welcher aus budgetären Gründen auf die Haushaltsjahre
2009 (€ 42.000,00) und 2010 (€ 2.076,51) aufgeteilt worden war. Die Kontrollabteilung hielt fest, dass es durch diese buchungstechnische Vorgangsweise zu einer
zeitlichen Vermischung der geleisteten Zahlungen gekommen ist und somit eine
periodenreine Erfassung von Auszahlungen nicht sichergestellt war. Zur Erhöhung
der Transparenz und Aussagekraft im Voranschlag und in der Jahresrechnung der
Stadt Innsbruck empfahl die Kontrollabteilung, künftig eine periodenreine Erfassung zu gewährleisten. Im damaligen Anhörungsverfahren und in der Follow up –
Einschau 2010 avisierte die MA IV, dass – im Sinne der Empfehlung der Kontrollabteilung – eine periodenreine Erfassung bzw. Abrechnung zur Erhöhung der
Transparenz ab dem Rechnungsabschluss 2011 möglich sein bzw. vorgenommen
werden würde.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 informierte die MA IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft darüber, dass die halbjährlich stattfindende Abrechnung der Studentensemestertickets mit der Stadt Innsbruck auf eine Basissubvention mit Indexanpassung umgestellt worden wäre. Dies sei bei der Erstellung des Doppelbudgets für die Haushaltsjahre 2011 und 2012 noch nicht bekannt
gewesen. Daher wurde angekündigt, dass eine periodenreine Erfassung mit dem
Voranschlag des Jahres 2013 durchgeführt werden würde. Ergänzend merkt die
Kontrollabteilung dazu an, dass die Studentensemesterkarte ab dem Wintersemester 2010/2011 umgestaltet worden ist, indem es im Wesentlichen zu einer
Ausweitung des Bezieherkreises und zu einer Änderung des Ermäßigungsausmaßes gekommen ist. Der von der öffentlichen Hand finanzierte Zuschuss beläuft
sich nunmehr auf insgesamt ca. 30 % (vorher ca. 40 %) des rechnerischen Tarifes.
Die Finanzierung dieses Zuschusses erfolgt weiterhin durch Beiträge des Bundes,
der Stadt Innsbruck und der IVB. Die Kontrollabteilung recherchierte, dass sich die
Beiträge des Bundes und der Stadt Innsbruck nach der Summe der zuletzt verrechneten Zuschüsse für Studentensemesterkarten für das Wintersemester
2009/2010 und das Sommersemester 2010 richten. Diese Jahrespauschalbeträge
sind nach Maßgabe jenes Prozentsatzes wertgesichert, der sich aus der Anpassung des Tarifes der Monatskarte für den Stadtverkehr Innsbruck ergibt. Gemäß
einer telefonischen Rücksprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter der MA IV
sei durch die nunmehrige Finanzierungsmodalität (wertangepasste Basissubvention) eine bessere Abschätzbarkeit der Beitragsleistung der Stadt Innsbruck gegeben. Primär aus diesem Grund wurde angekündigt, durch eine angemessene
Budgetierung für das Haushaltsjahr 2013 die seinerzeitige Empfehlung der Kontrollabteilung nach einer periodenreinen Erfassung der im Zusammenhang mit der
Studentensemesterkarte anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Im Sinne der abgegebenen Erklärungen der MA IV ist im Voranschlag des Jahres 2013 unter der
Vp. 1/875000-755110 ein Betrag in Höhe von € 84.000,00 (in den Vorjahren
€ 80.000,00) budgetiert worden, welcher eine periodenreine Erfassung im Haushaltsjahr 2013 sicherstellen sollte.
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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