Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2014
/ Ausgabe: 03_Maerz_2014_gsw.pdf
- S.77
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Im Zuge der aktuellen Follow up – Einschau 2013 teilte der Vorstand des Amtes
für Finanzverwaltung und Wirtschaft der MA IV mit, dass trotz Erhöhung des Budgetansatzes für das Jahr 2013 von € 80.000,00 auf € 84.000,00 keine komplette
Verrechnung des Zuschusses erfolgen konnte (Restbetrag in Höhe von € 2.030,70
im Haushaltsjahr 2014 verbucht). Auch die für das Jahr 2014 vorgesehene budgetäre Erhöhung auf einen Betrag von € 85.700,00 sei zu niedrig, um die verschobene Zahlung des Jahres 2013 in das Jahr 2014 (€ 2.030,70) und den Zuschuss des
Jahres 2014 zu verrechnen. Letztlich wurde (erneut) angekündigt, zur periodengerechten Abrechnung im Voranschlag des Jahres 2015 eine entsprechende Erhöhung vorzusehen.
Der Empfehlung der Kontrollabteilung wurde aus erwähnten Gründen
nicht entsprochen.
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Die Kontrollabteilung hat im Jahr 2010 Teilbereiche der Gebarung der Erholungsheime der Stadt Innsbruck „Haus Innsbruck – Forellenhof“ einer Prüfung unterzogen und hierüber am 06.04.2010 unter der Zl. KA-01590/2010 einen Bericht erstellt. In Verbindung mit den damaligen Prüfungsfeststellungen wurden mehrere
Empfehlungen ausgesprochen, deren Umsetzungen bereits im Zuge des seinerzeitigen Anhörungsverfahrens bzw. der Follow up – Einschauen entweder von der
IISG oder von den Magistratsabteilungen IV – Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft und V – Amt für Kultur nach Möglichkeit erledigt oder zugesichert worden
sind. Der Stand der offen gebliebenen Anregungen war Gegenstand der aktuellen
Follow up – Einschau 2013.
Beide Wohngebäude waren in die Jahre gekommen und wiesen altersbedingte
Schäden auf. Diese machten zwar keinerlei Sofortmaßnahmen erforderlich, hatten
jedoch aufgrund des allgemeinen Bau- und Ausstattungszustandes und der erzielbaren Übernachtungspreise betriebswirtschaftliche Folgen.
Zusammenfassend bemerkte die Kontrollabteilung, dass von politischer Seite über
die Frage „Wie geht’s weiter?“ zu entscheiden sein wird. Laut Stellungnahme der
IISG wurden mit Schreiben vom 06.11.2009 ein Bericht über den baulichen Zustand sowie ein Vorschlag über Teilabbruch und Neubau an die MA IV/Finanz-,
Wirtschafts- und Beteiligungsverwaltung übermittelt. Bezüglich der weiteren Vorgangsweise war jedoch die Entscheidung noch offen.
Im Rahmen der Follow up – Einschau 2011 teilte die MA IV mit, dass eine politische Entscheidung ausstehe, das Amt für Finanzverwaltung und Wirtschaft die
gegenständliche Problematik jedoch erneut an die Frau Bürgermeisterin herantragen werde. In der Stellungnahme zum Follow up 2012 wurde durch die MA IV über
eine Vereinbarung mit dem Geschäftsführer der IISG informiert, die gegenständliche Causa mit Frau Bürgermeisterin besprechen zu wollen.
Im Zuge der Follow up – Einschau 2013 berichtete der Finanzdirektor der Stadtgemeinde Innsbruck, dass eine Grundsatzentscheidung nach wie vor offen sei, der
Geschäftsführer der IISG sich der Angelegenheit jedoch angenommen und in Gesprächen mit der Innsbrucker Bürgermeisterin, dem Bürgermeister von Westendorf
sowie weiteren Beteiligten befände. Das Amt für Präsidialangelegenheiten der
MA I wurde ersucht, bestehende Vertragsunterlagen in Hinblick auf eine mögliche
Verwertbarkeit der Liegenschaft zu prüfen. Des Weiteren werde die IISG in Abstimmung mit der Stadtgemeinde Innsbruck und der Gemeinde Westendorf die
Ausarbeitung eines Entwicklungskonzeptes und einer Liegenschaftsbewertung
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Zl. KA-00135/2014
Bericht des gemeinderätlichen Kontrollausschusses
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