Gemeinderatsprotokolle seit 2002
Jahr: 2021
/ Ausgabe: 2021-05-27-GR-Protokoll.pdf
- S.128
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Ausstattung, der Reinhaltung und des Aussehens von Verkaufswagen und
Verkaufsständen sowie der Installation und des Betriebes von Geräten erteilt
werden.“
6. In § 8 Abs. 1 wird nach Z 7 folgende Z 8 hinzugefügt:
„8. Der Markt in der Au findet jeden Freitag von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr auf dem
südlichen Gelände der Grundparzelle .1997 KG Hötting statt. Der Markt besteht aus
einem Händlermarkt und einem Markt für landwirtschaftliche Erzeugungs-und
Verarbeitungsprodukte.“
7. In den § 12 Abs. 3 und 4 wird die Wortfolge „Auf den in § 8 Abs. 1 Z. 3 bis 7 genannten
Märkten“ durch die Wortfolge „„Auf den in § 8 Abs. 1 Z 3 bis 8 genannten Märkten“
ersetzt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Für den Gemeinderat:
Der Bürgermeister e.h.